Deutscher Bundestag: Aus für Kinderehen!

2. Juni 2017 in Deutschland


Ehen mit einer Person unter 16 sind künftig grundsätzlich nichtig, Ehen mit einer Person zwischen 16 und 18 Jahren werden gesetzlich annulliert.


Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestags hat am Donnerstag ein umfassendes Gesetz zum Stopp der Kinderehen beschlossen. Ehen zwischen Personen, von denen mindestens eine unter 16 Jahre alt ist, sind künftig grundsätzlich nichtig. Außerdem werden Ehen gesetzlich annulliert, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. Nur in besonderen Härtefällen kann, falls ein minderjähriger Partner inzwischen volljährig ist, die Ehe bestätigt werden. Für die Eheschließung gilt in Deutschland zukünftig das Mindestalter von 18 Jahren. Das berichtete die „Welt“. Das Thema Kinderehe war durch die starke Zuwanderung von Flüchtlingen in entsprechenden Verbindungen wieder aktuell geworden.

Linke und Grüne sahen diese Regelungen als in Teilen zu pauschal und stimmten gegen den Gesetzentwurf.

Die Entscheidung wurd aufgrund des harten Drängens von CDU/CSU durchgesetzt.




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