21. Juni 2017 in Deutschland
Mittels Eilanträgen wollte die Grünen-Bundestagsfraktion noch vor der deutschen Bundestagswahl im September die Gesetzesentwürfe zur sogenannten Ehe für alle durchdrücken - Bundesverfassungsgericht lehnt ab
Karlsruhe (kath.net) Mittels Eilanträgen wollte die Grünen-Bundestagsfraktion noch vor der Bundestagswahl im September die Gesetzesentwürfe zur sogenannten Ehe für alle durchdrücken. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge abgelehnt. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass die Anträge unbegründet seien. Es liege keine willkürliche Verschleppung oder eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts vor.
Das Verfassungsgericht erläuterte außerdem, dass das Parlament grundsätzlich selbst entscheiden könne, wann und wie es über Gesetzesinitiativen berate, es sei nicht verpflichtet, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden.
Die Grünen haben die sogenannte Ehe für alle zu einem Zentralpunkt ihres Wahlprogramms für die Bundestagswahl erhoben.
Aktuellen Umfragen zufolge würden die Grünen etwa 7-8 Prozent der Stimmen bekommen, wenn die Wahl bereits jetzt stattfinden würde.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
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