'Generationenblind und unfruchtbar'

29. Juni 2017 in Deutschland


Partnerschaft ist nicht Ehe. Von Clemens Neck (Pressesprecher des Bistums Regensburg) in Anlehnung an einen Text von Professor Manfred Spieker


Regensburg (kath.net/Bistum Regensburg) Die Absicht der Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Linken, den Begriff der Ehe auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu übertragen, verletzt unser Grundgesetz und die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft. Die Fraktion von CDU/CSU, die ihren Widerstand gegen eine solche Absicht aus anscheinend populistischen und wahltaktischen Erwägungen preisgibt, trifft eine massive Fehlentscheidung.

Was die Verfassung schützt

Rechtsstaaten schützen und fördern diejenigen privaten Verbindungen ihrer Bürger, die nicht nur für die Beteiligten, sondern für die ganze Gesellschaft notwendig sind. Deshalb stellen Rechts- und Verfassungsordnungen aller Kulturen Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. In Deutschland übernehmen dies Art. 6, Ab. 1 GG und zahlreiche Landesverfassungen, wie etwa die Verfassung des Freistaates Bayern in Art. 124, Abs. 1.

Was Ehe und Familie leistet

Wer die Ehe für alle fordert, begründet dies mit dem Argument, gleichgeschlechtliche Partner würden genauso wie die Eheleute füreinander einstehen und gegenseitige Verpflichtungen übernehmen. Deshalb sei es eine Diskriminierung, wenn sie nicht die gleichen Rechte erhalten. Die Verfassungen gewährleisten den besonderen Schutz für Ehe und Familie aber nicht, weil Eheleute füreinander einstehen und besondere Verpflichtungen füreinander übernehmen, sondern weil sie darauf angelegt sind, Kinder zu zeugen und zu erziehen und so Verantwortung für die nächste Generation und für die Regeneration der Gesellschaft zu übernehmen.

Die Weitergabe des Lebens ist auf die Komplementarität der Geschlechter angewiesen. Jeder Mensch hat genau einen Vater und eine Mutter und sollte nach Möglichkeit in Gemeinschaft mit ihnen heranwachsen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entspricht deshalb einer universalen Menschheitserfahrung, wenn es die Ehe als eine auf Dauer geschlossene Verbindung von Mann und Frau versteht und Familie als Gemeinschaft verschiedener Geschlechter und Generationen begreift.

Gleichsetzung ist willkürlich und diskriminiert

Die Weitergabe des Lebens an die nächste Generation ist gleichgeschlechtlichen Verbindungen von Natur aus verwehrt. Sie sind generationenblind und unfruchtbar. Sie nicht unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen, ist deshalb keine Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Diskriminierung liegt vor, wenn soziale Gemeinschaften der Ehe gesetzlich gleichgestellt werden, ohne dass sie ihre sozialen Leistungen erbringen können.

Protest und Appell

Die Ausweitung des Begriffs der Ehe auf gleichgeschlechtliche Verbindungen ist generationenblind und unfruchtbar. Für Christen aller Konfessionen ist sie ein Angriff auf das Gelingen menschlichen Lebens und das von Gott gewollte Mitwirken des Menschen an seiner Schöpfung. Ich bitte deshalb, entschieden gegen die Zerstörung einer Säule unserer Rechtsordnung zu protestieren, die für das Gemeinwohl unverzichtbar bleibt. Die Warnungen scheinen mir plausibel, die auf die weitreichenden Folgen hinweisen, die unser Land und alle Bürgerinnen und Bürger erleiden werden, sollte die Fehlentscheidung rechtswirksam werden. Gleichzeitig muss an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert werden, ihrer historischen Verantwortung gerecht zu werden.

Clemens Neck, Pressesprecher des Bistums Regensburg
in Anlehnung an einen Text von Professor Manfred Spieker


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