Bischof Fürst lehnt Bundestagvotum für gleichgeschlechtliche Ehe ab

1. Juli 2017 in Deutschland


Rottenburger Bischof: Als die Verfasser des Grundgesetzes den Begriff Ehe verwendet hätten, sei die Verbindung von Mann und Frau gemeint gewesen - Er halte ein Scheitern des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für möglich.


Rottenburg (kath.net/drs) Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat die Entscheidung des Bundestages für die gesetzliche Legitimierung der gleichgeschlechtlichen Ehe eindeutig abgelehnt. Die am Freitag getroffene Entscheidung sei „nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes“, erklärte der Bischof. Als die Verfasser des Grundgesetzes den Begriff Ehe verwendet hätten, sei die Verbindung von Mann und Frau gemeint gewesen. Er halte ein Scheitern des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für möglich, sagte Bischof Fürst.

Der Begriff „Ehe für alle“ berge die Gefahr, dass der Ehebegriff sich auf alle denkbaren Formen von Partnerschaft ausdehnen lasse, betonte Bischof Fürst. Es handele sich um eine nicht verfassungsgemäße Umdeutung des Ehebegriffs. Dagegen formuliere das Grundgesetz in Artikel 6 eindeutig, dass Ehe und Familie des besonderen Schutzes durch den Staat bedürfen. Die Schutzbedürftigkeit von Ehe und Familie liege nicht zuletzt im Interesse des Staates, indem die Familie als natürliche Keimzelle der Gesellschaft und Garant von deren Zukunft wirke.

Vgl. dazu auch: Deutsche Bischofskonferenz nach Bundestagsentscheidung zur Ehe für alle - DBK-Familienbischof Heiner Koch: „Ich bedauere, dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen.“

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Foto Bischof Fürst (c) Diözese Rottenburg-Stuttgart


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