Beichtgeheimnis gilt auch bei Missbrauch

15. August 2017 in Weltkirche


Vorsitzender der australischen Bischofskonferenz: Das Beichtgeheimnis „ist grundlegender Bestandteil der Religionsfreiheit und ist im Gesetz Australiens und vieler anderer Länder anerkannt. Das muss so bleiben."


Sydney (kath.net)„Übergriffe gegen Kinder müssen den Behörden gemeldet werden." Das hat der Präsident der australischen Bischofskonferenz, Denis James Hart, erklärt, wie "Radio Vatikan berichtet.

Der Erzbischof erinnert dann aber auch an die Bedeutung des Beichtgeheimnisses: „Die Beichte ist in der katholischen Kirche ein spirituelles Zusammentreffen mit Gott durch den Priester. Es ist grundlegender Bestandteil der Religionsfreiheit und ist im Gesetz Australiens und vieler anderer Länder anerkannt. Das muss so bleiben."


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