Religiöser Verhaltenskodex an Uni Hamburg

20. Oktober 2017 in Deutschland


„Welt“: Künftig seien an der Uni laut gesprochene Gebete und rituelle Fußwaschungen in sanitären Anlagen untersagt. Wer Zeugnisse nicht aus der Hand von Mitarbeitern eines bestimmten Geschlechts annehmen wolle, der müsse die Nachteile davon tragen.


Hamburg (kath.net) Zwar seien es Einzelfälle gewesen, aber sie hätten an der Universität Hamburg zu Konflikten geführt, erläuterte der Präsident der Universtität, Dieter Lenzen. Nach Angaben der „Welt“ hatten junge Männer muslimische Studentinnen zum Kopftuchtragen aufgefordert und salafistische Prediger hätten auf den Unifluren öffentlich zum Gebet aufgerufen. Die Universität hat nun einen Verhaltenkodex ausgearbeitet, der für ein respektvolles Miteinander sorgen soll.

Künftig seien laut gesprochene Gebete und rituelle Fußwaschungen in sanitären Anlagen untersagt, berichtet die „Welt“. Symbole wie Kreuze, Davidssterne oder spezifische Kopfbedeckungen seien erlaubt, Kopftücher und Schleier dürften aber nur getragen werden, wenn dadurch „die wissenschaftliche Kommunikation“ nicht verhindert werde. Bei Prüfungen gelte, dass eine Studentin noch identifizierbar sein müsse, sonst werde sie nicht zur Prüfung zugelassen. Zu einem grundsätzlichen Verbot der Vollverschleierung kam es nicht. Wer Zeugnisse oder Schriftstücke nicht aus der Hand von Mitarbeitern eines bestimmten Geschlechts annehmen wolle, der müsse die Nachteile davon tragen. Und die Speisepläne der Mensa seien Sache der Betreiber.

Link zum „Welt“-Beitrag: „Nach Zwischenfällen Hamburger Universität muss religiösen Verhaltenskodex einführen“


© 2017 www.kath.net