Landesbischof kritisiert geplantes Brandenburger Bestattungsgesetz

27. Oktober 2017 in Deutschland


„Lausitzer Rundschau“: Der evangelische Landesbischof Dröge kritisiert, dass der Gesetzentwurf für das neue Brandenburger Bestattungsgesetz künftig die Entnahme von Totenasche zur Erstellung von Gedenkdiamanten vorsieht.


Berlin (kath.net) Die Möglichkeit im Gesetzentwurf für das neue Brandenburger Bestattungsgesetz zum Entnehmen von Totenasche zur Erstellung von Gedenkdiamanten stößt auf Kritik von Markus Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Darüber berichtet die „Lausitzer Rundschau“. „Die Person oder Teile der Person können nicht Eigentum eines Anderen werden“, sagte der Landesbischof nach Angaben der Tageszeitung wörtlich, denn ein Mensch komme „aus der Hand Gottes und soll nach seinem Tod zurück in Gottes gnädige Hand aufgenommen werden“. Er warnte, „wie können dann diejenigen ein würdiges Gedenken pflegen, die auch eine Beziehung zu dem Verstorbenen gehabt haben?“, wenn das Gedenken an einen Menschen nur noch einen Ort bei denjenigen habe, die sich die sterblichen Überreste aneigneten. Dröge äußerte sich vor der Landessynode in Berlin. Der neue Gesetzentwurf für das Brandenburger Bestattungsgesetz sieht vor, dass die Entnahme von Totenasche erlaubt werden könne, sofern dafür eine schriftliche Erlaubnis des Verstorbenen vorliege und der Verwenungszweck nicht dem allgemeinen sittlichen Empfinden widerspreche.

Außerdem kritisierte der Landesbischof, dass der Gesetzentwurf weiterhin keine Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeburten enthalte, die unter 500 Gramm wiegen. „Von Anfang an genießt menschliches Leben Würde und gebietet Ehrfurcht sowie Schutz und Fürsorge“, erinnerte er. Dies gelte auch dann, „wenn dieses Leben bereits vor der Geburt starb und den Mutterleib tot verlässt oder unter der Geburt beziehungsweise unmittelbar nach der Geburt stirbt“.

Symbolbild: Grab


Foto (c) kath.net/Petra Lorleberg


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