Priester wird beschimpft: 'Du Ungläubiger, du Schwein!'

30. Oktober 2017 in Deutschland


Katholischer Priester in erkennbarer Kleidung wurde bei Lidl an der Kasse von einem anderen Kunden beschimpft – Anruf bei der Polizei, doch diese fühlte sich nicht zuständig.


Werl (kath.net) Die Pfarrnachrichten der katholischen Propstei Werl (Erzbistum Paderborn) berichten folgenden Zwischenfall unter dem Titel „Ohne Kommentar“ (Ausgabe vom 22.10.2017):

Einer unserer Gemeindepriester schreibt ein Erlebnis in Werl vom Oktober 2017 auf:

“Ich stelle mich Samstag am frühen Nachmittag nach erfolgtem Einkauf an die Kasse im Lidl/Werl, um zu bezahlen. Bekleidet war ich mit der üblichen priesterlichen Alltagsdienstkleidung, also als Priester erkennbar.

Der Supermarkt war recht gut gefüllt und wenn ich richtig gesehen habe, waren alle Kassen geöffnet. Vor mir waren noch 3 Kunden und hinter mir noch ein weiterer Kunde.

Direkt vor mir war eine Dame, vermutlich (?) Herkunft, mit einem langen, beige-braunen Mantel bekleidet und einem dunkelbraunen Kopftuch.

Sie legte gerade die Ware auf das Kassenband. Plötzlich kam (offensichtlich) der Ehemann dieser Frau dazu. Als er mich sah, begann er, mich in seiner Muttersprache zu beschimpfen. Dass es eine Beschimpfung war, war eindeutig!

Ich habe darauf in keiner Weise reagiert. Dann aber fasste der besagte Mann an meinem Einkaufswagen und schüttelte/schob selbigen hin und her, während er weiter schimpfte.

Daraufhin fühlte ich mich aufgefordert, zu reagieren und sagte dem Herrn mit normal höflichem Ton, dass er ruhig in deutscher Sprache mit mir sprechen könne, da ich die durchaus verstünde.

Er schaltete direkt um und schimpfte wie folgt: „Du Ungläubiger!“ – „Du Schwein!“ – Sofort wählte ich ohne Kommentar mit dem Handy die Nummer der Polizei, die sich nicht zuständig sah.

Von den Umstehenden hat niemand etwas dazu gesagt.”

Auch der „Rundblick Unna“ berichtet über den Vorgang und kommentiert, dass von den zitierten Ausdrücken „zumindest einer der genannten Ausdrücke – ‚du Schwein‘“ – eindeutig eine Beleidigung sei „und damit ein Straftatbestand. Im Bußgeldkatalog ist diese Beschimpfung (noch um ein beleidigendes Adjektiv erweitert) mit über 450 Euro belegt“.

Außerdem erinnert der „Rundblick Unna“ daran, dass „die christlichen Kirchen in der Wallfahrtsstadt Werl“ „mit der islamischen Gemeinde einen engen und herzlichen Austausch“ pflegen.


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