10. November 2017 in Deutschland
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute entschieden, dass der Islamrat BRD und der Zentralrat der Muslime weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen sind.
Münster (kath.net) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute entschieden, dass der Islamrat BRD und der Zentralrat der Muslime weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen sind. Damit wurde ihre Klage auf Einführung islamischen Religionsunterrichtes an den Schulen in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Beide Verbände erfüllen nach Einschätzung des OVG nicht die Kriterien für eine Religionsgemeinschaft. Das berichtete das Nachrichtenmagazin Focus.
Der islamische Religionsunterricht kann in Nordrhein-Westfalen deshalb nach dem bisherigen Beiratsmodell weitergeführt werden. In diesem aus acht Personen bestehenden Beirat sind Vertreter islamischer Verbände, sie beraten das Schulministerium. Ludger Schrapper, Ministerialdirigent im NRW-Schulministerium, sagte nach dem Urteilsspruch, dass die Entscheidung ein klares Signal sei, dass der organisierte Islam noch nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht erfülle.
Dem Urteil ging ein längerer Rechtsstreit durch mehrere Instanzen voraus, die ursprüngliche Klage wurde 1998 eingereicht. Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht wurde nach Angaben des Focus vom OVG nicht zugelassen, allerdings kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
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