Christenverfolgung in Nordkorea und Afghanistan am schlimmsten

11. Jänner 2018 in Weltkirche


"Open Doors": 215 Millionen Christen leiden weltweit unter Verfolgung - Hauptgründe sind wachsende Radikalisierung von Muslimen und Aufstieg nationalistischer Bewegungen in hinduistisch oder buddhistisch geprägten Staaten


Wien (kath.net/KAP) Nordkorea bleibt das Land mit der schlimmsten Christenverfolgung weltweit. Das geht aus dem Weltverfolgungsindex 2018 hervor, den die christliche Hilfsorganisation "Open Doors" am Mittwoch veröffentlicht hat. Der Index umfasst 50 Länder, in denen insgesamt 4,8 Milliarden Menschen leben. Davon seien mehr als 215 Millionen in einem hohen Maß Verfolgung ausgesetzt, so Open Doors. Nordkorea führt die Negativ-Rangliste seit 2002 an. Laut Open Doors werden bis zu 70.000 Christen in Straflagern gefangen gehalten, 300.000 Christen müssten ihren Glauben heimlich leben. Auf den Plätzen zwei und drei folgen aktuell Afghanistan und Somalia.

Laut Open Doors führen eine wachsende Radikalisierung von Muslimen und eine Zunahme islamistischer Bewegungen in Asien und Afrika zu dem wachsendem Verfolgungsdruck auf Christen und andere religiöse Minderheiten. Befeuert werde diese Entwicklung noch durch den Konflikt zwischen Sunniten und Schiiten. Auch der Aufstieg nationalistischer Bewegungen in hinduistisch oder buddhistisch geprägten Staaten Asiens gefährde Christen immer stärker. Gleiches gilt für kommunistisch geprägte Staaten wie China, Vietnam und Laos.

Die "Top-Ten": Nordkorea, Afghanistan, Somalia, Sudan, Pakistan, Eritrea, Libyen, Irak, Jemen und der Iran. Syrien hat seine Platzierung verbessert; das Land gehört mit Rang 15 nicht mehr zu den zehn Ländern, in denen Christen am härtesten verfolgt werden. Das hinduistische Indien rückte von Rang 15 auf 11 vor. Die Gewalt gegen Christen sei hier sprunghaft angestiegen, ihre Lage habe sich dramatisch verschlechtert, hieß es. Unmittelbar auf Indien folgt auf Platz zwölf Saudi Arabien, gefolgt vom "Urlaubsparadies" Malediven.

Nepal kehrt nach zehn Jahren auf den Weltverfolgungsindex zurück - direkt auf Rang 25 - und weist damit den stärksten Negativtrend auf. In Myanmar (von Rang 28 auf 24) würden die Folgen des buddhistischen Nationalismus neben den muslimischen Rohingya auch die kleine christliche Minderheit betreffen.

Wie Open Doors festhält, liege Christenverfolgung nicht nur dann vor, wenn Kirchen brennen und Christen bei brutalen Überfällen oder Selbstmordanschlägen in den Tod gerissen werden. Auch anhaltender Druck auf Christen durch die eigene Regierung, Gesellschaft, den Stamm oder die Familie würde viele von ihnen in den Untergrund oder aus ihrer Heimat treiben. "Der Druck auf Christen ist enorm, wenn ein Regime wie das iranische immer wieder Christen verhaften und für viele Jahre ins Gefängnis werfen lässt", heißt es in dem Bericht. Dies gelte etwa auch für Eritrea mit etwa 200 Verhaftungen 2017.

Christliche Konvertiten stünden zudem in vielen buddhistischen, hinduistischen und islamischen Ländern unter Dauerdruck. Werden sie entdeckt, drohten ihnen Schikanen und Vertreibung, nicht wenigen sogar Ermordung. In vielen islamischen Ländern sei die Religion im Identitätsausweis vermerkt, was die Ungleichbehandlung fördere. Dazu kommt, "dass beispielsweise in Pakistan die Stimme eines Christen vor Gericht nur halb so viel gilt wie die eines Muslims". All dies fließe als Ausdruck von Christenverfolgung in den Weltverfolgungsindex ein.

Open Doors sei in den Ländern mit Christenverfolgung ausgezeichnet vernetzt, so Kurt Igler, Regionalleiter von Open Doors in Österreich: "Durch den Weltverfolgungsindex erhalten die verfolgten Christen eine Stimme in der Öffentlichkeit." Viel zu wenigen Europäern sei bewusst, "dass das Menschenrecht auf freie Religionsausübung in großen Teilen der Welt mit Füßen getreten wird". Igler wies in besonderer Weise auf jene Menschen hin, die wegen ihres Übertritts zum Christentum aus ihrer Heimat fliehen mussten. Sie bräuchten besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz "und dürfen auch nicht durch Abschiebungen in Länder in Lebensgefahr gebracht werden, in denen der Glaubensabfall als todeswürdiges Vergehen gilt".

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