Freisprüche für „Scharia-Polizei“ aufgehoben

12. Jänner 2018 in Deutschland


Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für die Träger von Warnwesten mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ aufgehoben.


Wuppertal (kath.net) Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für die Träger von Warnwesten mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ aufgehoben. Das Landgericht Wuppertal habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung in der Frage getroffen, ob das Tragen der Warnwesten gegen das Uniformverbot verstoße. Das berichtete die „Welt/N24“. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Wuppertaler Urteil Revision eingelegt. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

Die Männer hatten im September 2014 bei einem nächtlichen Rundgang durch Wuppertal diese Warnwesten getragen und wollten junge Männer ansprechen, um sie vom Besuch von Glücksspielhallen, Gaststätten und Bordellen abzuhalten, berichtete die „Welt“ weiter. Als dies bekannt wurde, folgte bundesweite Empörung auf den Vorgang. Es wird vermutet, dass der Islamistenprediger Sven Lau der eigentliche Initiator der Aktion ist. Lau sitzt aktuell wegen Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung eine Haftstrafen von fünfeinhalb Jahren ab.

Die Scharia ist ein islamisches Rechtssystem, das mit der bundesdeutschen Rechtslage nur bedingt vereinbar ist, bsp. gibt es Aufholbedarf im Bereich Geschlechtergerechtigkeit.

Foto oben: Symbolbild


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