Verfahren gegen Asylbewerber - Richter lässt Kreuz abhängen

17. Jänner 2018 in Deutschland


Der verantwortliche Richter verteidigte inzwischen sein Vorgehen.


München (kath.net)
Im Amtsgericht Miesbach in Oberbayern hat ein Richter in einem Verfahren gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan das Kreuz aus dem Gerichtssaal entfernen lassen. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Der 21-jährige Angeklagte musste sich vor Gericht zu dem Vorwurf verantworten, dass er einem Landsmann mit dem Tod gedroht haben soll, nachdem dieser Christ geworden war und seither regelmäßig am Sonntag eine Kirche besucht. Zudem soll der Afghane nach Zeugenaussagen den radikalislamischen Taliban angehören oder mit ihnen sympathisieren.

Gegenüber der Tageszeitung „Münchner Merkur“ verteidigte der Richter sein Vorgehen. Richter Klaus-Jürgen Schmid zufolge hat er das Kreuz erstmals abhängen lassen, weil das Verfahren „einen religiösen Bezug hatte“. Er habe diesen Vorgang während der Verhandlung direkt angesprochen, „um dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass kein religiös motiviertes, sondern ein von religiösen Ansichten und Überzeugungen völlig unabhängiges Verfahren stattfindet“. Er habe dem Angeklagten auch erklärt, dass der Staat „unter keinen Umständen Gewalt oder Gewaltandrohung toleriert“.

Nach den Worten des Pressesprechers am Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Thomas Pfeiffer (München), hat Schmid entsprechend der Vorschriften gehandelt: „Rechtsvorschriften über die Ausstattung der Sitzungssäle mit Kreuzen gibt es in Bayern nicht.“

Foto: Symbolbild


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