Frankreich: Gericht verbietet Kreuz auf Denkmal für Johannes Paul II.

9. März 2018 in Chronik


Nach dem Urteil entschied der Bürgermeister, das Denkmal an das Bistum zu verkaufen. Das Standbild soll auf dem Grundstück einer katholischen Schule nahe dem derzeitigen Standort aufgestellt werden.


Paris (kath.net/jg)
Nachdem ein Gericht die Entfernung des Kreuzes von einem Denkmal für Johannes Paul II. angeordnet hat, hat der Bürgermeister von Ploermel/Bretagne die Statue an die katholische Kirche verkauft, die sie auf einem Grundstück einer katholischen Schule aufstellen wird, berichtet die Nachrichtenseite Breitbart.

Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat im Oktober 2017 aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1905 entschieden, dass das Kreuz zu entfernen sei. Es sei ein religiöses Zeichen, keine der Ausnahmen des Gesetzes treffe zu, weshalb es keinen Platz auf einem öffentlichen Grundstück habe, urteilte der Gerichtshof.

Das 7,50 Meter hohe Denkmal stellt Johannes Paul II. in Gebetshaltung dar. Er steht unter einem Bogen, an dessen Spitze ein Kreuz angebracht ist. Der russische Künstler Surab Zereteli hat das Denkmal im Jahr 2006 dem Bürgermeister von Ploërmel geschenkt. Es erinnert an den Besuch des Papstes in der Region zehn Jahre zuvor.

Bürgermeister Patrick Le Diffon hat entschieden, das Denkmal an das Bistum Vanne zu verkaufen. Er bedaure, ein Geschenk verkaufen zu müssen, sagte er. Er wolle jedoch weitere Schwierigkeiten mit den Gerichten vermeiden, die auf ihn zukommen könnten, wenn er die Statue verschenke. Das Bistum wird die Statue auf dem Grundstück einer katholischen Schule aufstellen, das sich unweit vom derzeitigen Standort befindet.

Die große Bronzestatue von Papst Johannes Paul II. in Ploermel/Bretagne - jetzt muss das Kreuz entfernt werden


Foto oben © SIR



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