Wahlfreiheit für junge Eltern – der Pakt für junge Familien

21. März 2018 in Kommentar


Echte Wahlfreiheit würde bedeuten, dass Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zwischen der staatlichen Fremdbetreuung und im Falle der Selbstbetreuung einer staatlichen Geldleistung frei wählen könnten. Gastkommentar von MdB Sylvia Pantel


Berlin (kath.net/pl) Als Familienpolitikerin und Mutter von fünf erwachsenen Kindern setze ich mich nicht erst seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahr 2013 für die Interessen und Belange von Familien und für ein familienfreundlicheres Klima in Deutschland ein. So habe ich als Ratsfrau daran mitgewirkt, dass die Kitaversorgung und die Kinderbetreuung U3 (unter 3 Jahren) sowie die Ganztagsbetreuung an Schulen in Düsseldorf deutlich ausgebaut wurden. Mir liegt die Wahlfreiheit von Eltern, die Freiheit, selbst entscheiden zu können, wer die Erziehung der eigenen Kinder übernimmt, sehr am Herzen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die Entscheidung der Familien zu bewerten, sondern gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags zu helfen.

Im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit wird die Kindererziehung in der Familie sowohl von staatlicher Seite als auch in der Öffentlichkeit noch nicht in derselben Weise als Arbeit anerkannt und gewürdigt. Derzeit unterstützt der Staat die Betreuung in den Kindertagesstätten monatlich mit ca. 1500 Euro pro Kind. Echte Wahlfreiheit für Eltern bei der Erziehung würde bedeuten, dass Eltern gerade in den ersten drei Jahren nach der Geburt ihres Kindes zwischen der staatlichen Fremdbetreuung und, im Falle der Selbstbetreuung, einer staatlichen Geldleistung frei wählen könnten. Eine solche freiwillige Leistung des Staates soll an gewisse Kriterien gebunden sein. Momentan bezuschussen einige Jugendämter Tagesmütter, die fremde Kinder betreuen, wenn sie einen entsprechenden Informationskurs zur Pflege und Ernährung von Kindern absolviert haben. Der Erwerb eben jener Basisinformationen für Tagesmütter soll eine verpflichtende Weiterbildung und zugleich Voraussetzung für die monatliche Auszahlung der staatlichen Geldleistung an die Eltern sein. Von diesem Geld wiederum wären auch die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Laut Statistischem Bundesamt wurden zum März 2017 ca. 763.000 Kinder unter drei Jahren (38,4 Prozent) in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes oder die damit verbundenen finanziellen Einbußen zwingen Eltern häufig, ihr Kind in eine U3-Betreuung zu geben. Neben diesen existentiellen Ängsten haben Eltern, die ihre Kinder zu Hause selber erziehen, mit gesellschaftlicher Geringschätzung und Karrierenachteilen zu kämpfen.

Nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes (GG) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Die Pflege und die Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Der Staat hat als Garant des Elternrechts die Verpflichtung, für gleichwertige Lebensverhältnisse der Familien zu sorgen und den Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu helfen. Derzeit wird nur die Fremderziehung besonders gefördert.

Ich halte die Weiterentwicklung des aktuellen Elterngeldes für unerlässlich. Eltern müssen existentiell abgesichert sein und ihr Erziehungs- und Familienmodell gemäß unseres Grundgesetzes frei wählen dürfen. Es ist unumstritten, dass die ersten drei Lebensjahre in der Entwicklung der Kinder immens wichtig sind. Als Voraussetzung für den Leistungsbezug des neuen Elterngeldes sind Nachweise über Elternkurse, Sprachkenntnisse, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zu erbringen. Diesem Basismodell entsprechend sollen Eltern monatlich ca. 1500 Euro pro Kind zur existentiellen Absicherung erhalten. Von diesem Betrag müssen dann auch die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Eltern, die sich entschließen, ihr Kind in die staatliche Einrichtung zur Tagesbetreuung zu geben, können dies nach wie vor tun.

Ich bin der Überzeugung, dass diese Veränderungen vielen Familien in Deutschland eine große Hilfestellung sein werden und die viel versprochene Wahlfreiheit erstmals ermöglichen.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Ein Elternteil kann das Elterngeld für mindestens zwei und maximal 24 Monate (Elterngeld Plus) beziehen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte, und beläuft sich auf mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Sylvia Pantel (Düsseldorf) ist CDU-Bundestagsabgeordnete, fünffache Mutter und Katholikin. Sie gehört dem Bundesvorstand der Frauen Union an, außerdem ist sie Mitglied im „Berliner Kreis“, einem Zusammenschluss wertkonservativer Politiker aus CDU und CSU.

Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel (CDU): Meine Familienpolitik - Wir brauchen eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung



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