Londoner Polizei: Neue Richtlinien für Hassverbrechen

26. März 2018 in Chronik


Die Bestimmungen der Londoner Polizei für den Umgang mit Hassverbrechen sind weit gefasst. Kritiker befürchten ein rigoroses Vorgehen der Polizei.


London (kath.net) Die Polizei der Stadt London hat neue Bestimmungen für den Umgang mit Hassverbrechen veröffentlicht soweit sie das in ihrem Rahmen regeln kann. Die weit gefassten Regelungen scheinen Befürchtungen zu bestätigen, dass die Polizei anhand dieser Richtlinien rigoros vorgehen könnte.

Hassverbrechen seien durch Vorurteile aufgrund von Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder Geschlechtsidentität motiviert. Nicht jedes Hassverbrechen sei ein körperlicher Angriff. Auch verbale Angriffe, die jemand aus der vorgenannten Motivation heraus beleidigen oder belästigen, zählen laut Richtlinien der Polizei dazu.

Die Bestimmungen enthalten keine objektiven Kriterien für das Vorliegen eines Hassverbrechens. Es ist nicht einmal nötig, dass Beweise für ein Element des Hasses in einem Vorfall gegeben sein müssen.

Die betroffene Person muss sich selbst nicht einmal als Opfer eines Hassvergehens wahrnehmen. „Es genügt, wenn eine andere Person, ein Zeuge oder sogar ein Polizist der Ansicht sind, dass der Zwischenfall aus Hass entstanden ist“ (... „thought that the incident was hate related.“), heißt es wörtlich in dem Richtlinien.

Die Londoner Polizei unterscheidet in ihren Richtlinien zwischen „Hassverbrechen“ und „durch Hass motivierte Vorfälle“ („hate incidents“). Nicht jeder Vorfall müsse ein Hassverbrechen sein, sollte aber auf jeden Fall der Polizei gemeldet werden, heißt es in den Bestimmungen der Londoner Polizei.



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