"So also bezeugen und bekennen wir…"

8. April 2018 in Weltkirche


Erklärung des Kongresses „Katholische Kirche, wohin gehst du?“, Rom, 7. April 2018 - In voller Länge


Rom (kath.net) kath.net dokumentiert die Erklärung des Kongresses „Katholische Kirche, wohin gehst du?“, Rom, 7. April 2018, in voller Länge:

Angesicht einander widersprechenden Auslegungen des Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" breitet sich unter den Gläubigen weltweit wachsende Ratlosigkeit und Verwirrung aus.

Die dringende Bitte von nahezu einer Million von Gläubigen, von mehr als 250 Gelehrten, ja von Kardinälen um eine klärende Antwort des Heiligen Vaters auf diese Fragen ist bis heute nicht erhört worden.

In dieser so entstandenen ernsten Gefahr für den Glauben und die Einheit der Kirche wissen wir, getaufte und gefirmte Glieder des Volkes Gottes, uns zum Bekenntnis unseres katholischen Glaubens aufgerufen.

Dazu ermächtigt und ermutigt uns das II. Vatikanische Konzil, das in "Lumen gentium" Nr. 33 fest: "So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst 'nach dem Maße der Gabe Christi' (Eph 4, 7)".

Es ermutigt uns dazu auch der selige John Henry Newman, der in seiner prophetisch zu nennenden Schrift "On Consulting the Faithful in Matters of Doctrine" schon im Jahre 1859 auf die Bedeutung des Glaubenszeugnisses der Laien hingewiesen hat.

So also bezeugen und bekennen wir im Einklang mit der authentischen Lehre der Kirche:

1) Die zwischen zwei getauften Partnern gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden.

2) Aus diesem Grund begehen Christen, die ungeachtet ihrer bestehenden gültigen Ehe eine weitere Verbindung eingehen, die schwere Sünde des Ehebruchs.

3) Wir sind davon überzeugt, dass es absolute sittliche Gebote gibt, die immer und ohne Ausnahme verpflichten.

4) Wir sind auch davon überzeugt, dass kein subjektives Gewissensurteil eine in sich schlechte Handlung zu einer guten und erlaubten machen kann.

5) Wir halten fest, dass – unabhängig von der subjektiven Schuldhaftigkeit der begangenen Sünde – Lossprechung und Eucharistie nur empfangen kann, wer bereit ist, künftig dem Gebot Gottes entsprechend zu lebe

6) Wir sind darum auch überzeugt, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene, die nicht bereit sind, enthaltsam zu leben, im Widerspruch zum Gesetz Gottes verharren und darum nicht zur eucharistischen Kommunion zugelassen werden können

Unser Herr Jesus Christus sagt: "Wenn ihr in meinem Wort bleibt, seid ihr wahrhaft meine Jünger. Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien" (Joh 8, 31-32).

In dieser Zuversicht bekennen wir unseren Glauben vor dem Obersten Hirten und Lehrer der Kirche samt den Bischöfen und bitten sie, uns im Glauben zu stärken.

Die Statue des hl. Petrus vor dem Petersdom



© 2018 www.kath.net