„Hier wird der Tierschutz über den Menschenschutz gestellt“

25. April 2018 in Prolife


Europäischer Gerichtshof weist Klage von One Of Us zurück - Alexandra Linder/ALfA: "Damit wird jede Bürgerinitiative zur Farce"


Straßburg-Augsburg (kath.net/pm) Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf die Bürgerinitiative One of Us am 23.4.2018 sagte Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA, in Augsburg: Seit dem 1. April 2012 gibt es das direktdemokratische Instrument der europäischen Bürgerinitiative. Sofort gründete sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen One of Us (Einer von uns), um das Instrument zu nutzen: Ziel war unter anderem ein Verbot der Vergabe von Fördermitteln für Forschungsprojekte, die das Töten menschlicher Embryonen erfordern. Diese Forschung ist in Deutschland verboten, dennoch finanzieren deutsche Steuerzahler sie über den europäischen Topf mit. One of Us sammelte 1,9 Millionen Unterschriften, um eine Verbesserung des Schutzes menschlichen Lebens zu erreichen. Das erforderliche Quorum war damit deutlich übererfüllt. One of Us ist die erfolgreichste Bürgerinitiative, die es bisher in der Europäischen Union gegeben hat – was die Europäische Kommission nicht daran hinderte, dieses Votum zu ignorieren, mit dem Hinweis darauf, dass man die derzeitige Gesetzeslage für ausreichend halte.

Anders sieht das bei Bürgerinitiativen aus, die sich dem Schutz von Tieren verschrieben haben. Die Initiative Stop Vivisection zum Beispiel, mit 1,1 Millionen Unterschriften deutlich weniger unterstützt, hat dazu geführt, dass die EU Kommission sich intensiv mit dem Thema befasst und eine Konferenz zur Vermeidung von Tierversuchen einberufen hat. „Hier wird der Tierschutz über den Menschenschutz gestellt“, so Alexandra Linder, „es ist zynisch, Tierversuche aus berechtigten ethischen Gründen einzustellen, Menschenversuche aber zuzulassen und großzügig zu finanzieren.“

Die Initiative One of Us gab sich nicht geschlagen und legte gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Beschwerde ein. Gestern nun wies der Europäische Gerichtshof die Klage ab, mit der Begründung, es sei Sache der Kommission, wie sie mit Bürgerinitiativen verfahre. „Das bedeutet: Wenn die Ziele großer demokratischer Bürgerinitiativen denen der nicht demokratisch bestellten Kommission entsprechen, werden sie akzeptiert, andernfalls nicht. Damit wird jede Bürgerinitiative zur Farce“, kommentierte Linder. „Es ist unglaublich, wie willkürlich und undemokratisch die Europäische Kommission mit einem von ihr selbst geschaffenen Instrument umgeht“, ergänzte Cornelia Kaminski, zweite stellvertretende Bundesvorsitzende der ALfA. „Über zunehmende Europa- und Politikverdrossenheit ihrer Bürger braucht die europäische Union sich angesichts solcher Entscheidungen nicht zu wundern.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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