Interkommunion: Papst kann nicht auf Petrusamt verzichten

16. Mai 2018 in Weltkirche


Eine Frage wie die Zulassung Protestanten zur Kommunion könne nicht auf Ebene der Bischofskonferenzen entschieden werden. Die Kirche sei hierarchisch und nicht synodal strukturiert, betont der Theologe Msgr. Nicola Bux.


Rom (kath.net/LSN/jg)
Der Papst kann auf das Petrusamt nicht zugunsten einer synodalen Leitung der Kirche verzichten, wenn es um Fragen wie die Interkommunion geht, schreibt Msgr. Nicola Bux, ein Berater der Glaubenskongregation und Benedikt XVI.

Die katholische Kirche sei hierarchisch und nicht synodal strukturiert. Pastorale Fragen könnten nur dann gelöst werden, wenn sie der wahren Lehre entsprechen, betonte der Theologe in einem Artikel für die italienische Zeitung La Nuova Bussola Quotidiana.

Bux antwortete mit seinem Beitrag auf ein Interview, das Walter Kardinal Kasper der italienischen Zeitung La Stampa gegeben hatte. Kasper hatte den Vorschlag der deutschen Bischöfe zur Zulassung protestantischer Ehepartner in gemischtkonfessionellen Ehen zur Eucharistie gelobt und behauptet, das Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“ des II. Vatikanischen Konzils unterstütze die Zulassung von Protestanten zur Kommunion in bestimmten Fällen. Das Dekret erlaube lokalen Bischofskonferenzen, bei diesem Thema „klug“ zu entscheiden, sagte er.

Kasper zog darüber hinaus zwei Enzykliken von Papst Johannes Paul II. heran, die nach seiner Ansicht ebenfalls für die Zulassung von Protestanten zur Kommunion sprechen würden. Es handelt sich um „Ut unum sint“ aus dem Jahr 1995 und „Ecclesia de Eucharistia“ aus dem Jahr 2003.

Die beiden Schreiben von Johannes Paul II. würden eine Übereinstimmung zwischen protestantischer und katholischer Sicht der Eucharistie zeigen. „Für einen echten Lutheraner, der auf der Grundlage der heiligen Schrift steht, ist die Realpräsenz Christi in der Eucharistie offensichtlich“, wird Kardinal Kaspar in La Stampa zitiert. Man könne jedoch von einem Protestanten nicht so viel verlangen wie von einem Katholiken, schränkte Kasper ein. Wesentlich sei der Glaube, dass die Eucharistie der Leib Christi sei, der sich für den Menschen hingegeben habe. Luther sei dies wichtig gewesen, sagte Kasper. Andererseits kenne auch ein „normaler Katholik“ die Lehren von Transsubstantiation und Konsubstantiation nicht, betonte der Kardinal.

Die Entscheidung von Papst Franziskus, den Vorschlag der deutschen Bischöfe an die Bischofskonferenz zurück zu verweisen, sei „sehr weise“ gewesen. Sie sei „in voller Übereinstimmung mit der synodalen Idee der Kirche“, sagte er wörtlich laut La Stampa. Er interpretierte die Entscheidung des Papstes als Signal, dass in fundamentalen Fragen eine Mehrheit nicht genüge, sondern Einstimmigkeit erforderlich sei.

Msgr. Bux widerspricht in seinem Artikel für La Nuova Bussola Quotidiana Kardinal Kaspers Interpretation lehramtlicher Dokumente.

Unitatis redintegratio 8 spreche nicht von Interkommunion, sondern von der communicatio in sacris, der „Gemeinschaft beim Gottesdienst“. Der Kontext der zitierten Stelle verweise auf eine Gemeinschaft im Gebet, nicht in den Sakramenten. Nur auf dieser Ebene könne auch die lokale Bischofskonferenz Entscheidungen treffen, nicht jedoch hinsichtlich der Sakramente, für welche die universale Kirche zuständig sei, schreibt Bux.

In der Enzyklika „Ut unum sint“ habe Papst Johannes Paul II. nur die geltende Lehre bestätigt, fährt Msgr. Bux fort. Diese sieht die Spendung der Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung an nichtkatholische Christen nur in Todesgefahr oder einer schweren Notlage vor, wenn sie darum bitten, den katholischen Glauben zu den Sakramenten bekennen und entsprechend disponiert sind.

Die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ betone sogar ausdrücklich, dass eine Interkommunion vermieden werden soll. Diese sei erst dann möglich, wenn die volle kirchliche Einheit wiederhergestellt worden sei, zitiert Bux Johannes Paul II.


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