Außenministerin verurteilt Haft für kopftuchablegende Iranerin

13. Juli 2018 in Österreich


Österreichische Außenministerin Karin Kneissl: „Kopftuch ist Symbol für Frauen-Unterdrückung aufgrund patriarchalischer und archaischer Vorstellungswelten, die mit einer modernen, offenen und freiheitsliebenden Gesellschaft nicht vereinbar sind.“


Wien (kath.net) „Das Urteil der iranischen Justiz gegen Shaparak Shajarizadeh – 20 Jahre Haft für das Abnehmen des Kopftuches – ist eine eklatante Verletzung der Menschenrechte. Es zeigt, dass das Kopftuch mehr ist, als ein harmloses Kleidungsstück und nicht nur ein religiöses Symbol.“ Das sagte die österreichische Außen- und Intergrationsministerin Karin Kneissl gemäß Presseaussendung. „Das Kopftuch ist auch ein Symbol für die Unterdrückung der Frauen aufgrund patriarchalischer und archaischer Vorstellungswelten, die mit einer modernen, offenen und freiheitsliebenden Gesellschaft nicht vereinbar sind.“ Die parteilose Politikerin hat selbst einen Teil ihrer Kindheit in Jordanien verbracht und später Arabistik und Jus studiert.

„Solche Vorstellungen haben in Österreich keinen Platz. Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass wir die Rechte der Frauen effektiv schützen müssen“, stellte die Außen- und Integrationsministerin weiter fest. „Natürlich gilt in Österreich die Religionsfreiheit und es darf jeder Mensch entscheiden, wie er sich kleidet. Es darf jedoch nicht sein, dass muslimische Frauen oder Mädchen in Österreich jemals in Angst leben müssen, weil irgendjemand ihnen vorschreiben möchte, ein Kopftuch zu tragen. Das geplante Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen ist dafür der richtige Schritt“, so Karin Kneissl.

Berichten zufolge wurde die Iranerin Shaparak Shajarizadeh von der iranischen Justiz zu 20 Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre ohne Bewährung. Auch der Rechtsbeistand, die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, und zeitweise sogar der neunjährige Sohn der Betroffenen wurden inhaftiert.

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Foto Außenministerin Kneissl (c) © Georges Schneider / BMEIA


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