Abtreibungs-Ärztin muss wegen Werbung zahlen

13. Oktober 2018 in Prolife


Die Berufung der deutsche Abtreibungsärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist am Freitag beim Landesgericht Gießen abgewiesen worden.


Gießen (kath.net)
Die Berufung der deutsche Abtreibungsärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist am Freitag beim Landesgericht Gießen abgewiesen worden. Die Frau wurde bereits vor einem Jahr zu 6000 Euro Strafe wegen Werbung für Abtreibung verurteilt. Nach Einlegung von Rechtsmittel wurde aber ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Bei der Urteilsverkündigung im Gericht kam es zu Protestanten von Feministinnen, die nackt für das „Recht auf Abtreibung“ demonstrierten.


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