200 Euro Strafe nach Störung einer Pro-Life-Veranstaltung

24. Oktober 2018 in Prolife


In Österreich hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg eine Geldstrafe gegen radikale Abtreibungsbefürworter bestätigt, die am 27. Oktober 2017 mit einer Gegen-Demo eine Pro-Life-Veranstaltung gestört haben


Wien (kath.net)
In Österreich hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg eine Geldstrafe gegen radikale Abtreibungsbefürworter bestätigt, die am 27. Oktober 2017 mit einer Gegen-Demo eine Pro-Life-Veranstaltung gestört haben. Dies berichtet der "Standard". Die Polizei hatte damals die bis 20 Uhr angemeldete Gegenkundgebung um 17 Uhr aufgelöst. Grundlage für die Maßnahme ist ein neues Versammlungsgesetz. Dies sieht eine Schutzzone von 50 Metern vor, in der jeweils nur eine Demo erlaubt ist. Laut Polizei sind die Abtreibungsbefürworter der Aufforderung zur Einhaltung dieser Vorschrift nicht rechtzeitig nachgekommen und haben weiterhin Parolen geschrien. Daraufhin wurden die Personalien aufgenommen und es gab gegen 26 Teilnehmer der Gegenkundgebung eine Geldstrafe in der Höhe von 200 Euro.


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