Freiburg und die richtigen Folgen

29. Oktober 2018 in Kommentar


Mindestens sieben syrische Flüchtlinge tatverdächtig und eine Studentin als Opfer. Das ist der aktuelle Erkenntnisstand in Freiburg. Gastkommentar von Boris Palmer/Bündnis 90/Die Grünen


Tübingen (kath.net) Diese Gedanken veröffentlichte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zuerst auf seinem Facebookauftritt. kath.net dankt für die freundliche Erlaubnis zur Weiterveröffentlichung.

Nach dem ebenso abscheulichen Verbrechen an Susanna F. In Mainz, aber noch vor Chemnitz und Frankfurt/Oder haben mein Kollege Richard Arnold und ich den doppelten Spurwechsel in der FAZ gefordert. Der Text im Link. Mit jedem weiteren schweren Verbrechen nach diesem Muster wird die Forderung dringlicher.

Viele fragen aber: Wie soll das funktionieren? Deshalb einige Erläuterungen.

Der Spurwechsel ins Bleiberecht muss mit einem Stichtag versehen werden. Es geht um eine Altfallregelung. Es darf kein Anreiz gesetzt werden für weitere Zuwanderung unter Berufung auf das Asylrecht. Qualifiziert sind alle, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, Deutsch lernen und einer geregelten Arbeit nachgehen. Egal aus welchem Land sie gekommen sind.

Der Spurwechsel raus aus den Städten könnte so gestaltet werden:

Wenn Polizei, Ordnungsbehörden und Sozialarbeiter vor Ort Kenntnis von Flüchtlingen haben, die wiederholt Gewaltbereitschaft zeigen aber keine Integrationsanstrengungen, dann kann die jeweilige Kommune einen Antrag beim Land auf Erlass einer Wohnsitzauflage in einer staatlichen Einrichtung stellen. Das Instrument existiert bereits, das erfordert also keine Gesetzesänderung.

Die sicheren Landeseinrichtungen sollten nicht zu groß sein, damit die Probleme der Konzentration sich beherrschen lassen. Sie sollten in entlegenen Gegenden sein, wo keine nächtliche Anbindung an den ÖPNV existiert. Die eingewiesenen Flüchtlingen können die Einrichtung zwar verlassen, aber erhalten nur dort ihre Sachleistungen. Geldleistungen werden auf des gesetzlich zulässige Minimum reduziert. Schon zum Essen müssen die Flüchtlinge also da sein. Wer die Einrichtung verlässt, wird kontrolliert und der Zeitpunkt festgehalten. In den Gemeinden in der Umgebung wird eine starke Polizeipräsenz etabliert. In der Einrichtung selbst gibt es jederzeit eine Übermacht der Security.

Nach meiner Auffassung würde dieser weitgehende Entzug der Bewegungsfreiheit die Gefahr von schweren Straftaten aus der Gruppe der gewaltbereiten Flüchtlinge drastisch reduzieren. In den sicheren Landeseinrichtungen könnten die Asylverfahren ruhig beendet und die Abschiebungen vorbereitet und durchgeführt werden, ohne zu riskieren, dass in diesem Zeitraum schwere Straftaten zu beklagen sind.

Und warum nicht einfach ins Gefängnis? Das geht nicht. Wir reden in den meisten Fällen nicht von Personen, die bereits zu Haftstrafen verurteilt sind. Obwohl wir statistisch von dem erhöhten Risiko wissen, kann die Haft erst erfolgen, wenn eine schwere Straftat verübt würde. Darauf zu warten ist aber bei Menschen, denen wir Hilfe geleistet haben, nicht zu vertreten.

Und warum nicht einfach abschieben? Auch das geht nicht. Erst eine Haftstrafe von einem Jahr reicht aus, um eine Abschiebung zu begründen. Und sehr häufig dauert es Jahre, bis das gelingt. Nach Syrien wird überhaupt nicht abgeschoben. Dieser lange Zeitraum darf nicht dazu führen, dass weitere Straftaten folgen.

Der doppelte Spurwechsel trennt die Wege von friedlichen Asylbewerbern und gewaltbereiten Straftätern. Das ist das Gegenteil einer Pauschalisierung: Eine zielgenaue Reaktion.

Lieber Kollege Martin Horn, da auch Sie sehr aktiv auf Facebook sind, bitte ich Sie, angesichts der besonderen Betroffenheit der Stadt Freiburg in den letzten Jahren, unsere Initiative zu unterstützen.

kath.net-Buchtipp
Wir können nicht allen helfen
Ein Grüner über Integration und die Grenzen der Belastbarkeit
Von Boris Palmer
Hardcover, 256 Seiten
2017 Siedler
ISBN 978-3-8275-0107-3
Preis Österreich: 18.50 EUR

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Pressefoto - Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer


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