Gibt es eine katholische Position zur Grenzmauer?

18. Jänner 2019 in Chronik


Katholiken müssen zwei Prinzipien abwägen: Die Großzügigkeit einer wohlhabenden Nation gegenüber Armen und Verfolgten und die Sicherheit und Wohlfahrt der Bürger des aufnehmenden Landes, schreibt Msgr. Charles Pope.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Msgr. Charles Pope, Pfarrer und Dekan in der Erzdiözese Washington D.C. hat zu einer derzeit in den USA heiß diskutierten Frage aus katholischer Sicht Stellung bezogen: Soll an der Grenze der USA zu Mexiko eine Mauer errichtet werden?

Die Kirche sollte sich in dieser Diskussion auf ihre Grundprinzipien zur Immigration beschränken, schreibt Pope. Diese seien im Katechismus der Katholischen Kirche 2241 festgelegt. (Siehe unten)

Die katholische Position verlange von einer wohlhabenden Nation wie den USA, großzügig bei der Aufnahme von Ausländern zu sein, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeit seien. Gleichzeitig betone der Katechismus, dass es legitime Beschränkungen gebe. Die aufnehmende Nation habe das Recht, von Immigranten die Einhaltung der Gesetze und Respekt für die Kultur zu verlangen. Sie dürfe auch erwarten, dass Immigranten ihren Teil der bürgerlichen Pflichten erfüllen.

Der Staat habe auch die Aufgabe, das Gemeinwohl zu schützen (KKK 1910), erinnert Pope.

Er selbst habe sehr positive Erfahrungen mit Einwanderern gemacht, die zum großen Teil aus Mittel- und Südamerika kämen. Die meisten würden hart arbeiten und seien in ihrem Beruf fachlich qualifiziert. Viele seien katholisch und hätten eine starke Bindung zur Familie, schreibt Pope.

Andererseits könne man nicht einfach die Grenzen öffnen. Es gebe legitime Interessen bezüglich der Sicherheit. Einwanderung müsse gut organisiert ablaufen, sonst seien die Sicherheit und Wohlfahrt aller, Amerikaner und Einwanderer, in Gefahr, warnt Msgr. Pope.


KKK 2241: Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen, die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind, die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können. Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen, das den Gast unter den Schutz derer stellt, die ihn aufnehmen.

Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen, daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen. Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen.


Link zum Artikel von Msgr. Charles Pope im National Catholic Register (englisch):

Is There a Catholic View on the Border Wall?


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