Staatsanwaltschaft München: Empfehlung erfüllt keinen Straftatbestand

8. August 2019 in Deutschland


Deutscher Verfassungsschutz beobachtet das Zentrum, Staatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf. Das Islam-Zentrum sieht das Schlagen der Ehefrau als legitim


München (kathnet)
Die umstrittene Empfehlungen des Islamisches Zentrum München(IZM) zum Thema „Frau und Familie im Islam“ muteten „teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand. Dies teilt die Staatsanwaltschaft München auf Anfrage des BR mit. Auf der Website des Zentrums wird erklärt, dass es legitim sei, seine Frau in einer „in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe“ zu schlagen.

Laut dem Sender versprach die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, zu der das IZM gehört, bereits im März eine Überarbeitung der beanstandeten Internetseite. Doch es sei nichts geschehen. Auf erneute Nachfrage des Senders soll die Seite nun innerhalb der nächsten zwei Wochen geändert werden. Der Verfassungsschutz Bayern beobachtet laut idea das Zentrum und rechnet es dem Netzwerk der extremistischen Muslimbruderschaft zu. Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft betonte – auch im Namen des IZM – mehrfach, dass sie sich von den Zielen der Muslimbruderschaft distanziere. Man bekenne sich „uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.


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