Deutsche Bischofsrevolte gegen Rom

15. September 2019 in Deutschland


Bistum Regensburg veröffentlicht alternativen Entwurf zur Satzung des Synodalen Weges in Deutschland. Dieser entsprach dem Wunsch von Papst Franziskus und wurde vom Ständigen Rat der DBK mit 21 zu 3 Stimmen abgelehnt


Köln-Regensburg (kath.net)
Das Bistum Regensburg hat am Samstag am Abend einen alternativen Entwurf zur Satzung des Synodalen Weges in Deutschland veröffentlicht, der von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bei einer Abstimmung abgelehnt wurde. Gemeinsam mit dem Kardinal von Köln, Rainer Maria Woelki, hatte Bischof Rudolf Voderholzer einen alternativen Entwurf zur Satzung des Synodalen Weges in die Diskussion eingebracht. Bischof Voderholzer betont in einer Aussendung, dass dieser Entwurf dem Reformverständnis der Kirche entspricht, dieser sich nach den Maßgaben von Papst Franziskus richtet und in ihm auch alle Punkte berücksichtigt wurden, auf die Kardinal Marc Quellet in seinem Schreiben an Kardinal Reinhard Marx kritisch hinweist und vor allem: er stellt genau die Herausforderungen in den Mittelpunkt aller Beratungen, vor denen die Kirche hier und jetzt wirklich steht.

Dieser Entwurf wurde von Rainer Maria Kardinal Woelki und Bischof Rudolf Voderholzer am 19. August 2019 beim Ständigen Rat der DBK eingebracht und mit 21 zu 3 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) von den anderen Bischöfen abgelehnt.

kath.net dokumentiert die wesentlichen Charakteristika
des alternativen Statuten-Entwurfs zum Synodalen Weg vom 26.07.2019

Unser alternativer Statuten-Entwurf weist vier wesentliche Charakteristika auf, die sich fundamental von dem Satzungsentwurf unterscheiden, der bisher der Deutschen Bischofskonferenz zur Entscheidung vorliegt.

1. Der Statuten-Entwurf stellt sich mit aller gebotenen Klarheit den eigentlichen Themen einer geistig-geistlichen Erneuerung, wie sie durch Papst Franziskus in seinemSchreiben an die Katholische Kirche in Deutschland unter den Leitbegriff „Primat derEvangelisierung“ gefasst wurden (vgl. Präambel). Dazu gehört auch die Bereitschaft,sich mutig und direkt mit den vielfältigen Dimensionen der Glaubenskrise als zentraler Problematik auseinanderzusetzen. Sowohl die Anzahl als auch die Themen der Synodalforen (vgl. Art. 7) bezeugen das nachdrücklich.

2.Der Statuten-Entwurf sieht eine gerechte und gleichmäßige Besetzung aller Synodal-einrichtungen (Synodalvollversammlung; Synodalpräsidium; Synodalforen; Beobach-terinnen und Beobachter; Gäste) vor, die unter Einbeziehung aller maßgeblichen Gruppierungen der Katholischen Kirche in Deutschland vollzogen wird. Dabei wird den Kriterien von Repräsentanz und Ausgewogenheit weitreichend entsprochen (vgl.Artt. 3-6, 8). Gästen aus der Ökumene wird ein Beobachterstatus zugesprochen.

3. Der Statuten-Entwurf wahrt mit aller Klarheit die der Kirche und ihrer hierarchischenVerfassung eigene Lehr- und Leitungsvollmacht der Bischöfe (vgl. Artt. 11-13).

Gleichzeitig werden – neben weiteren Klerikern – auch die Laien weitreichend einbezogen, die ihre sakramental in Taufe und Firmung begründete Sendung in der Kircheals mündige Christen durch die verantwortungsvolle Beratung wahrnehmen. Der Statuten-Entwurf macht folglich deutlich, worin die Aufgabe des zentralen Organs des Synodalen Weges liegt: Die Synodalvollversammlung berät die gestellten Themenmiteinander und formuliert Voten, über welche die Bischöfe kraft ihrer lehramtlichen Autorität in der Bischofskonferenz beraten und als Gesetzgeber in Kraft setzen oder nicht. Damit ist sowohl die gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen in der Form der Beratung zusammen mit den Bischöfen gewürdigt (Konsiliarität), zugleich aber die indispensable Leitungs- und Lehrvollmacht der Bischöfe gewahrt (Kollegialität).

Dieser ekklesiologischen und verfassungsrechtlichen Grundstruktur der Kirche sieht sich der alternative Statuten-Entwurf in Gänze verpflichtet!

4.Der Statuten-Entwurf macht deutlich, dass die lehramtlich geklärten Themen (z. B.die Frauenordination, die Papst Franziskus in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehrtradition seiner Vorgänger ablehnt) außerhalb der Diskussion bleiben, damit keine unerfüllbaren Erwartungen geschürt werden und so verhindert wird, dass derKeim der Spaltung in die Partikular- und Universalkirche hineingetragen wird. Damit werden Sonderwege für die Katholische Kirche in Deutschland vermieden, die zu einem Bruch mit der Universalkirche führen könnten. Um die Verbundenheit mit der Universalkirche zu betonen, verbürgt der Entwurf zudem einen Beobachterstatus für den Apostolischen Nuntius sowie für je einen Vertreter der Kongregation für die Glaubenslehre und des Päpstlichen Rates für die Neuevangelisierung (vgl. Art. 4).

von Rainer Maria Kardinal Woelki und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer

Der ENTWURF im WORTLAUT als PDF-Datei

COMING SOON: Großer Hintergrundbericht über MARX gegen ROM - Ab Montag auf kath.net



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