10 Staaten unterstützen US-Protest gegen UNO-Konferenz

20. November 2019 in Prolife


Die Bevölkerungskonferenz von Nairobi sei bereits im Vorfeld manipuliert worden. Ihre Beschlüsse hätten keine internationale Gültigkeit, heißt es in einer Stellungnahme.


Nairobi (kath.net/lifesitenews/jg)
Zehn Staaten haben eine Erklärung der US-Regierung unterzeichnet, das die Agenda der Bevölkerungskonferenz in Nairobi von 12. bis 14. November kritisiert. Erklärungen die von der Konferenz verabschiedet werden, haben keine normative Bedeutung, betonen die Unterzeichner.

Die Erklärung, die von Ägypten, Belarus, Brasilien, Haiti, Libyen, Polen, Senegal, St. Lucia, Uganda und Ungarn unterzeichnet wurde, stellt darüber hinaus fest, dass es kein Recht auf Abtreibung gibt. Das internationale Recht lege fest, dass jeder das Recht auf Leben habe, heißt es in der Erklärung mit Bezug auf Artikel 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung. Die Erklärung wurde am 14. November auf der Konferenz präsentiert.

Die Konferenz wurde vom Weltbevölkerungsfonds der UNO (UNFPA) und der Regierung Dänemarks als Folgekonferenz zum Bevölkerungsgipfel in Kairo vor 25 Jahren organisiert. An der Vorbereitung waren Regierungen anderer Länder beteiligt, die sich ebenfalls für liberale Abtreibungsregelungen einsetzen, darunter Kanada, Island, Finnland, Irland, Australien und Italien. Unternehmen wie Bayer und General Electric und Stiftungen wie die Ford Foundation waren ebenfalls Partner der Konferenz.

Schon im Vorfeld hat die Konferenz für Kritik gesorgt. Die Auswahl der Regierungen, welche die Konferenz vorbereiteten, sei sehr äußerst selektiv erfolgt, sagte Stefano Gennarini vom Center for Family and Human Rights (C-FAM). Lebensschutzorganisationen seien von Anfang an ausgeschlossen gewesen, sogar jene, die bei den Vereinten Nationen akkreditiert seien, kritisierte er.

Die Erklärung der US-Regierung brachte diese Einwände auf das Podium der Konferenz. Sie hätten sich „mehr Transparenz und Inklusivität“ bei der Vorbereitung gewünscht sowie klare Kriterien für den Zugang zivilgesellschaftlicher Organisationen, heißt es in dem Dokument.

Die Ergebnisse des Gipfels hätten keine normative Wirkung, weil sie weder zwischen den Regierungen verhandelt noch Ergebnis eines Prozesses zur Konsensfindung seien. Sie sollten daher in zukünftigen Dokumenten nicht zitiert oder vorausgesetzt werden.

Die Unterzeichnerstaaten kritisieren die einseitige Fokussierung auf bestimmte Aspekte des Aktionsprogramms der Bevölkerungskonferenz von Kairo, die nicht den Intentionen aller Mitgliedsstaaten entsprechen würden. Sie werfen den Organisatoren der Konferenz vor, mehrdeutige Formulierungen und Ausdrücke zu verwenden, deren Inhalt international nicht einheitlich verstanden werde und Vorbehalte und Rücksichten missachte, die in der Konferenz von Kairo festgelegt worden seien. Dazu zählen sie in erster Linie den Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“. Unter dieser Bezeichnung könne auch Abtreibung aktiv beworben werden, stellen die Unterzeichner fest.


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