Altbischof Kamphaus: „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen“

20. November 2019 in Deutschland


Bistum Limburg hat sexuellen Missbrauch vertuscht - Kirchenstrafrechtliche Wertung wurde vereitelt - Keinerlei Hinweise in der Personalakte - Personaldezernent Wanka: „Ich bedauere zutiefst“


Limburg (kath.net/pbl) Sexueller Missbrauch wurde im Bistum Limburg vertuscht. Das ist das Ergebnis einer externen Aufklärung des Juristen Ralph Gatzka. Im Auftrag des Bischofs hat der frühere Limburger Landgerichtspräsident den Vorwurf der Vertuschung eines Betroffenen geprüft, der sich im vergangenen Jahr an das Erzbistum Bamberg gewandt und den Missbrauch durch einen Priester des Bistums Limburg öffentlich gemacht hatte. Die Ergebnisse der juristischen Untersuchung hat Gatzka in einem Bericht zusammengefasst, der auf der Internetseite des Bistums Limburg dokumentiert ist. Zudem hat die Diözese auf www.bistumlimburg.de persönliche Erklärungen von Altbischof Dr. Franz Kamphaus und vom ehemaligen Personaldezernenten Helmut Wanka veröffentlicht.

Kirchenstrafrechtliche Wertung wurde vereitelt

Den Erkenntnissen des Juristen zufolge offenbarte sich das Opfer 1997 erstmals einer Vertrauensperson, die den beschuldigten Priester aufforderte, seine Taten einzugestehen, sich aus der Pfarrseelsorge zurückzuziehen und sich seinen Vorgesetzten gegenüber zu erklären. Dies habe zu zwei Besuchen des damaligen Personaldezernenten im Haus der Vertrauensperson und zu Gesprächen mit dem Opfer geführt. „Den glaubhaften Angaben des Opfers und von Frau Dr. T. zufolge waren Gegenstand dieser Gespräche zum einen das Bemühen um eine Vermittlung eines Therapieplatzes für das Missbrauchsopfer bei einem anerkannten Psychotherapeuten und zum anderen die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung des Priesters im Rahmen eines mehrmonatigen Aufenthalts im Recollectiohaus Münsterschwarzach“, schreibt Gatzka in seinem Bericht. Außerdem habe der Personalverantwortliche versucht, ein „Absehen des Opfers von einer Strafanzeige gegen den Priester zu erreichen“. Dies ist gelungen, denn das Opfer stellte keine Strafanzeige. Auch das Bistum habe die staatlichen Ermittlungsbehörden nicht eingeschaltet. Zu dieser Zeit habe es die kirchliche Selbstverpflichtung zur Weitergabe von Informationen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden noch nicht gegeben. Gatzka stellt fest, dass die Strafverfolgungsverjährung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten war und eine Einleitung einer kirchenstrafrechtlichen Voruntersuchung nicht veranlasst worden sei. Dadurch sei im Ergebnis die damalige kirchenstrafrechtliche Wertung der Handlungen des Priesters vereitelt worden.

Keinerlei Hinweise in der Personalakte

„Die Personalakte des Priesters enthält keinen Hinweis auf den erhobenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und die vor diesem Hintergrund geführten Gespräche, die zumindest in Form eines Aktenvermerks hätten dokumentiert sein müssen. Dass die Bistumsspitze, also Bischof und Generalvikar, informiert worden wären, lässt sich der Personalakte nicht entnehmen“, so Ralph Gatzka. Ebenso ließen sich aus keinen sonstigen schriftlichen Unterlagen des Bistums Kenntnis eines sexuellen Missbrauchs entnehmen. „Das Fehlen jeglicher schriftlicher Hinweise in der Personalakte des Priesters auf die Tatvorwürfe und die sich anschließenden Gespräche, die allesamt nicht in den Räumen des Bistums geführt wurden, die Nichterwähnung des Aufenthalts in Münsterschwarzach und die dortige therapeutische Behandlung legen nahe, dass der Personaldezernent agiert hat, ohne seine Vorgesetzten zu unterrichten, und das Geschehen bistumsintern nicht publiziert wurde“, schreibt Gatzka.

Nach einem Aufenthalt im Recollectiohaus und einer Therapie sei der Priester wieder an alter Wirkungsstätte eingesetzt worden, ohne dass Vorkehrungen getroffen wurden, um der Wiederholung von Missbrauchstaten entgegenzuwirken. Der Priester habe keinerlei Auflagen erhalten, und es habe keine Hinweise über die Missbrauchsvorfälle an seine direkten Vorgesetzten gegeben. Die Vorwürfe seien auch beim Wohnortswechsel und bei der Versetzung in eine andere Diözese unerwähnt geblieben.

Personaldezernent Wanka: „Ich bedauere zutiefst“

In einer persönlichen Erklärung bedauert der langjährige und damals verantwortliche Personaldezernent Prälat Helmut Wanka seine schwerwiegenden Fehler und entschuldigt sich beim Betroffenen. Er schreibt: „Ich bedauere zutiefst, dass ich schwerwiegende Fehler in der Wahrnehmung und anschließenden Einschätzung eines nun feststehenden schweren sexuellen Missbrauchs an Herrn Moritz durch seinen Pflegevater Pfarrer B. gemacht habe. Ich bitte vorrangig und an erster Stelle das Opfer und dann auch die Gläubigen des Bistums Limburg um Verzeihung.“ Heute sei ihm klar, dass er entschiedener, hartnäckiger und präziser hätte nachfragen müssen, als der Betroffene sich an ihn gewandt hatte und heute habe er einen anderen Wissensstand, der dazu führe, dass er den erlittenen sexuellen Missbrauch anders bewerte und zu anderen Einschätzungen komme.

Altbischof Kamphaus: „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen“

Schuld auf sich geladen hat nach eigenen Worten auch Altbischof Kamphaus. In einer persönlichen Erklärung äußert sich der 87-Jährige nicht zum Fall, der von Gatzka aufgearbeitet wurde, da er davon keine Kenntnis gehabt habe. Ihn belaste seit langem jedoch der Fall des mittlerweile aus dem Klerikerstand entlassenen Wolfdieter W., der Mitte der 1980er Jahre aus dem Bistum Würzburg ins Bistum Limburg gekommen sei. Obwohl es Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs aus der Vergangenheit gab, habe er ihm eine Pfarrei im Westerwald übertragen. Nach einiger Zeit breiteten sich Gerüchte in der Bevölkerung aus, dass es zu sexuellem Missbrauch gekommen sei, die jedoch nicht verifizierbar gewesen seien. Kamphaus drängte ihn zum Verzicht auf die Pfarrei und versetzte ihn in die Klinikseelsorge nach Frankfurt. Er beauftragte seinen Generalvikar dann Gespräche mit dem Bistum Würzburg zu führen, um ihn in seine Heimatdiözese zurückzuschicken. Wie er dann ins Erzbistum Bamberg kam, weiß Kamphaus nicht. Dort kam es jedoch erneut zu sexuellem Missbrauch, der auch zu einer staatlichen Verurteilung geführt habe. Dies habe er aber erst viel später erfahren. „Mit Blick auf diesen Fall ist mir heute klar, dass ich entschiedener hätte durchgreifen müssen. Der Einsatz dieses Priesters in der Seelsorge des Bistums Limburg und seine spätere Versetzung in ein anderes Bistum waren schwere Fehler. Opfern wäre Missbrauch erspart geblieben. Hier habe ich schwere Schuld auf mich geladen. Dafür bitte ich in aller Form um Verzeihung. Ich stehe den Opfern selbstverständlich für ein Gespräch zur Verfügung, wenn sie es wünschen“, schreibt Altbischof Franz Kamphaus in einer persönlichen Erklärung.

Hintergrund:

Das Erzbistum Bamberg hatte Ende Dezember 2018 Strafanzeige gegen einen Priester des Bistums Limburg bei der Staatsanwaltschaft Marburg gestellt. Darüber hat die Diözese Limburg am 21. Januar 2019 mit einer Pressemitteilung informiert. Der Beschuldigte soll von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen im Bistum Limburg verübt worden sein. Im Zuge der Berichterstattung zur MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker in der katholischen Kirche hat sich das Opfer bei der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Bamberg gemeldet.

Der Täter war bis zu seiner Pensionierung viele Jahrzehnte in der Pfarrseelsorge in der Diözese tätig. Seinen Ruhestand verbringt er im Erzbistum Bamberg. Dort hat er gelegentlich Gottesdienstvertretungen übernommen. Das Bistum Limburg und das Erzbistum Bamberg haben, gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, dem Beschuldigten die Ausübung jeglicher priesterlicher Dienste untersagt. Die Diözese Limburg hat die kirchenstrafrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und beendet. Das Ergebnis der Voruntersuchung wurde zusammen mit einem Votum des Bischofs an die zuständige Kongregation für die Glaubenslehre gesandt. Hier wird über das weitere Verfahren gegen den Priester entschieden.

Die Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs im Bistum Limburg ist mit dem Bericht des externen Juristen nicht beendet. Die Diözese startete im September das Aufarbeitungsprojekt „Betroffene hören – Missbrauch verhindern. Konsequenzen aus der MHG-Studie“. In neun Teilprojekten, die grundsätzlich von Experten außerhalb des Bistums geleitet werden und je zur Hälfte mit Mitarbeitern und Externen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen besetzt sind, werden sie sich mit systemischen Problemen auseinandersetzen, die Missbrauch bisher begünstigt haben. Da geht es etwa um die Überarbeitung der Aus- und Weiterbildung oder um die Weiterentwicklung von Konzepten zur Personalführung, aber auch um die katholische Sexualmoral und eine Neubewertung von Homosexualität, um die Rolle der Frau in der Kirche, um Klerikalismus und Machtmissbrauch, Kommunikation und Information oder kirchenrechtliche Konsequenzen im Sinne einer Gewaltenunterscheidung. Teilprojekt I. widmet sich der Aufarbeitung bisheriger Fälle sexualisierter Gewalt und nimmt umfassende Akteneinsicht. Ein weiteres Teilprojekt soll schon während des Prozesses für die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgen, indem rasch umzusetzende Ideen direkt implementiert werden.




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