Ethikerin warnt vor Druck auf Ärzte bei Tötungswünschen

12. Jänner 2020 in Prolife


IMABE-Leiterin Kummer warnt vor Druck auf Ärzte in Ländern, in denen die Tötung auf Verlangen oder die Mitwirkung an einer Selbsttötung erlaubt ist - Studie berichtet über emotionale Erpressung und Zeitdruck bei niederländischen Ärzten.


Wien (kath.net/ KAP)
In jenen Ländern, in denen die Tötung auf Verlangen oder die Mitwirkung an einer Selbsttötung erlaubt ist, steigt der Druck auf Ärzte und Betroffene. Davor warnt die Geschäftsführerin des Bioethikinstituts IMABE, Susanne Kummer, in einer aktuellen Aussendung. Einerseits wollen Patienten mit einem "'rechtzeitigen Suizid" davor entgehen zur Last zu fallen, andererseits fühlen sich Ärzte bei Sterbehilfe-Anträgen unter Druck gesetzt. In Österreich hatte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid zuletzt eine klare Absage erteilt. Hintergrund war eine Klage im Juni 2019 von vier Personen beim Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot der Beihilfe zum Suizid. Ein Urteil des VfGH wird im Frühjahr dieses Jahres erwartet.

"Wir haben Daten aus den Niederlanden, wo Hausärzte von emotionaler Erpressung durch die Patienten und Angehörigen berichten, damit sie den Sterbehilfeanträgen zustimmen", berichtete Kummer. Die Ethikerin rekurrierte dabei auf eine vom "Journal of Medical Ethics" publizierte Studie, die 36 Todesfälle durch Sterbehilfe in den Niederlanden analysiert, bei denen sich niederländischen Allgemeinmediziner unter Druck gesetzt fühlten.

Ärzte berichten in der Studie über Zeitruck und Druck durch emotionale Erpressung, aber auch durch Angehörige, sowie von Patienten, die mit Selbstmord drohten, wenn dem Antrag auf Sterbehilfe nicht stattgegeben wurde. In einigen Fällen drohte die Familie damit, den Patienten zu töten. Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung sind in den Niederlanden seit 2002 legal.

Britisches Höchstgericht gegen Suizidbeihilfe

Kummer verwies auch auf den Fall eines 63-jährigen Briten, Paul Lamb, dessen Antrag auf erneute gerichtliche Überprüfung des Verbots der Beihilfe zum Suizid vom Obersten Gerichtshof in London abgewiesen wurde, worüber auch "BBC-Online" berichtete. Höchstrichterin Elisabeth Laing argumentierte, dass eine Genehmigung eines assistierten Suizids in Ausnahmefällen den Schutz "höchst schutzbedürftiger Personen" aufheben würde. Die Mehrheit wolle sich nicht das Leben nehmen, wäre aber möglicherweise einem "Druck" ausgesetzt, dies zu tun.

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hatte bereits 2014 in mehreren Fällen entschieden, dass ein Verbot der Beihilfe zum assistierten Suizid gerechtfertigt sei. Das Britische Parlament hatte sich daraufhin im Herbst 2015 mit einer Mehrheit gegen eine Legalisierung der Beihilfe zum Suizid und für den Schutz vulnerabler Personen ausgesprochen.

Der 63-jährige Lamb argumentierte in seinem Antrag, dass das derzeitige Gesetz, das die Beihilfe zum Selbstmord unter Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren vorsieht, seine Menschenrechte verletzt. Der Brite ist seit 1990 nach einem Autounfall querschnittsgelähmt und auf 24-Stunden-Hilfe angewiesen. Sein Anwalt argumentierte, dass Lamb "noch viele Jahre unerträglichen Leidens" bevorstünden; Schuld daran seien die geltenden Gesetze, da ein schwerbehinderter Mensch sein Leben nicht selbst beenden könne, wenn er dies wünscht.

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