Diözese Gurk-Klagenfurt verbietet Spendung der Eucharistie!

11. März 2020 in Österreich


In ganz Kärnten nur 1 Corona-Fall! Generalvikar Sedlmaier möchte Priestern verbieten, die Eucharistie zu spenden - Bischof Elbs verbietet in Vorarlberg sämtliche öffentlichen Gottesdienste für die nächsten Tage!


Klagenfurt/Salzburg (kath.net/KAP) Die mit Abstand schärfste Regelung zur Coronavirus-Prävention traf die Diözese Gurk-Klagenfurt. Gottesdienste finden zwar - wie in ganz Österreich mit maximal 100 Gläubigen - statt, doch darüber hinaus gilt in Kärnten: "Die Spendung der Heiligen Kommunion an die Mitfeiernden ist aus dringenden Hygienegründen untersagt", wie Generalvikar Johann Sedlmaier in einem Schreiben verfügte. Wiederbelebt werden solle stattdessen "die kirchliche Tradition der geistlichen Kommunion, die seit jeher fester Bestandteil der eucharistischen Kommunion ist".

Weitere Auflagen: Die Gläubigen müssen mindestens einen Meter Abstand zu anderen einhalten, und auch bei Chören oder sonstigen Gruppen gelte es, ein Zusammenstehen oder -sitzen auf engem Raum unbedingt zu vermeiden.

Während in anderen Diözesen Taufen, Hochzeiten und Seelenmessen in kleinem Rahmen - mit der behördlichen Höchstzahl von Teilnehmern - stattfinden können, sind die Kärntner Pfarren angewiesen, sie zu verschieben; gleiches gilt für Gottesdienste mit einer großen Zahl erwarteter Teilnehmer wie Heilig-Haupt-Andachten oder Vorstellgottesdienste von Firmkandidaten oder Erstkommunionskindern. Nur Begräbnisse im Freien können weiterhin stattfinden. Auch ausnahmslos alle Pfarrveranstaltungen wie Pfarrgemeinderatsitzungen, Pfarrcafes oder Vorträge sind abzusagen, ebenso wie alle öffentlichen Termine von Bischof Josef Marketz ausfallen.

Begründet werden die vorerst bis 3. April geltenden strengen Vorgaben von der Diözese Gurk-Klagenfurt "mit dem Schutz aller und vor allem älterer, geschwächter oder sonst besonders gefährdeter Personen, der nur durch gemeinsames Handeln bzw. Unterlassen, das nicht der Einsicht und dem Gutdünken einzelner überlassen bleibt, möglich ist". In Kärnten lag Mittwoch nur ein bestätigter Infektionsfall vor; in ganz Österreich waren es mit Stand 8 Uhr früh 206.

Bischof Elbs verbietet alle öffentlichen Gottesdienste bis zum 27. März

Gar keine öffentlichen Gottesdienste zum 3. und 4. Fastensonntag, sowie bis zum 27. März auch keine Werktagsgottesdienste, gibt in Vorarlberg, wo es derzeit 7 Infizierte (Stand Mittwochnachmittag) gibt. Es sei dies eine "schmerzliche, aber notwendige Entscheidung als Ausdruck unserer Verantwortung zum Wohl der ganzen Gesellschaft", erklärte der Generalvikar der Diözese Feldkirch, Hubert Lenz, in einem Schreiben an alle Pfarren und Klöster. Und Bischof Benno Elbs betonte: "Innerer Respekt, Verbundenheit und Wertschätzung zeigen sich jetzt in äußerer Distanz." Wie im gesamten Bundesgebiet bleiben die Kirchen allerdings zum Gebet geöffnet.

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