Mehr Lebensschutz in Polen in Aussicht

20. April 2020 in Prolife


Polnisches Parlament billigt in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der auch bei Behinderung oder Krankheit des ungeborenen Kindes keine Abtreibung erlaubt - Lebensschützer hoffen , dass Parlament und Regierung dem Gesetzentwurf weiterhin zustimmen


Warschau (kath.net) Die Gründe, mit denen eine legale Abtreibung erlaubt sein wird, sollen in Polen zugunsten des Lebensrechtes der ungeborenen Kinder weiter eingeschränkt werden. Das Polnische Parlament billigte in erster Lesung eine Gesetzesnovelle, bei der Behinderung oder Krankheit eines Kindes nicht mehr als Grund für eine Abtreibung ausreichen sollen. Die einzigen legalen Abtreibungsgründe wären, falls das Gesetz tatsächlich rechtskräftig wird, dann nur noch eine Gefährdung der Gesundheit der Mutter oder eine Schwangerschaft durch Vergewaltigung. Nach Angaben des ZDF sprach die Initiatorin Kaja Godek der gesetzesantragsstellenden Stiftung „Leben und Familie“ einer „einfachen Wahl“: „Entweder bist du für das Töten, oder du bist gegen das Töten.“ Sie erläuterte weiter, dass Abtreibung eine Pandemie sei, allerdings viel schlimmer als das Coronavirus. Abtreibung fordere mehr Opfer und sei immer tödlich.

Nach Angaben des ZDF ist in Polen die Abtreibungsrate bereits auf etwa 1.000 Fälle gefallen, meist waren es Abtreibungen wegen Krankheit oder Behinderung des ungeborenen Kindes. Darunter seien oft Down Syndrom-Kinder gewesen.

Das ZDF als Titel für seinen Bericht die wertende Schlagzeile gewählt: „Polen will härteres Abtreibungsgesetz“.

Symbolbild



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