Hessen beendet Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB

29. April 2020 in Deutschland


Hessisches Kultusministerium: „Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit von der türkischen Regierung konnten nicht ausgeräumt werden.“


Wiesbaden (kath.net) „Ab dem neuen Schuljahr 2020/2021“ wird „der fragliche Religionsunterricht bis auf Weiteres nicht mehr erteilt“, „eine diesbezügliche Kooperation mit DITIB Hessen findet nicht mehr statt“. Dies gab das Kultusministerium Hessen in einer Presseaussendung bekannt (Link siehe unten). Der hessische Kultusminister Prof. R. Alexander Lorz erläuterte dazu: „Diese Entscheidung habe ich getroffen, weil – ausweislich der aktualisierten Gutachten – die Zweifel an der Erfüllung der notwendigen Kriterien durch DITIB Hessen weiterhin nicht im notwendigen Maße ausgeräumt werden konnten. Aus heutiger Sicht ist auch nicht zu erwarten, dass die Defizite in absehbarer Zeit beseitigt werden können. Dies betrifft insbesondere die Frage der hinreichenden Unabhängigkeit DITIB Hessens vom türkischen Staat. Aufgrund dieser ungünstigen Prognose lässt sich der DITIB-Hessen-Religionsunterricht bis auf Weiteres nicht mehr fortsetzen. Der Gesprächsfaden mit DITIB Hessen bleibt grundsätzlich erhalten; künftige Gespräche werden aber – anders als bisher – außerhalb eines aktiven Kooperationsverhältnisses stattfinden.“

Das Kultusministerium zitierte aus dem aktualisierten Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Josef Isensee: „DITIB Hessen bildet das letzte Glied einer Weisungskette, die über den Bundesverband zur türkischen Religionsbehörde DIYANET führt, die ihrerseits unmittelbar dem türkischen Staatspräsidenten untersteht. In dieser Organisationseinheit verfügt der Landesverband nicht über jenes Minimum an institutioneller Unabhängigkeit, deren er bedarf, um selbstbestimmt seine Aufgabe als Religionsgemeinschaft erfüllen zu können.“

Bereits im „laufenden Schuljahr 2019/2020 wird seitens der Schulverwaltung mit dem Schulversuch ‚Islamunterricht‘ ein religiöses Unterrichtsangebot erprobt, das – anders als ein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes – nicht bekenntnisorientiert ist. Dieser Schulversuch, an dem rund 150 Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe sowie neun Lehrkräfte an sechs weiterführenden Schulen teilnehmen, ist in alleiniger staatlicher Verantwortung – ohne die Beteiligung von Religionsgemeinschaften – organisiert und bietet insbesondere muslimischen Schülerinnen und Schülern die Chance eines religiösen Bildungsangebots.“

Link zur Pressemeldung des Hessischen Kultusministeriums: Islamischer Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit DITIB Hessen wird ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr erteilt.


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