Aufruf: Schweizer Bundesrat soll 5er-Regel für Gottesdienste aufheben

1. Mai 2020 in Schweiz


Churer Priesterkreis erinnert daran, dass es in manchen Schweizer Kirchen sogar Polizeikontrollen wegen der #Corona-Bestimmungen gab.



Chur (kath.net)
Der Churer Priesterkreis hat diese Woche an den Schweizer Bundesrat appelliert, die Limitierung der öffentlichen Gottesdienste auf fünf Personen aufzuheben. "Das II. Vatikanum hat die Eucharistie als „Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens“ bezeichnet. Bildlich gesprochen: Die Schafe werden derzeit nicht zur Quelle gelassen, während die Hirten in leeren Kirchen das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn zusammen mit maximal fünf Personen feiern", schreibt der Priesterkreis in einer Aussendung und erinnert daran, dass es in manchen Schweizer Kirchen sogar Polizeikontrollen gab.

Wörtlich heißt es in der Aussendung: "Von daher gesehen ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, als unlängst ein Redaktor des kirchlichen Medienzentrums für mehr Gelassenheit, statt Schutzkonzepte in kirchlichen Räumen plädierte, oder ein Pastoraltheologe für „liturgischen Verzicht als solidarisches Zeichen“ mit den geschlossenen Gastrobetrieben eintrat. Sie wollen offenbar nicht zur Kenntnis nehmen, dass der Kirchen-Lockdown, spätestens seit Baumärkte geöffnet sind, dem juristischen Grundsatz der Verhältnismässigkeit widerspricht. Das gilt erst recht ab dem 11. Mai 2020, wenn Restaurants wieder Gäste bewirten."

Die Schweizer Bischofskonferenz hat am 27. April ein Schutzkonzept veröffentlich. Damit werde laut dem Priesterkreise dem Anliegen der Prävention und der Gesundheit der Kirchenbesucher Rechnung getragen. Es sei überhaupt kein Problem, dieses Schutzkonzept bereits auf den 11. Mai oder schon vorher umzusetzen. "Es darf nicht sein, dass weiterhin die 5er-Regel gilt und wir bis am 27. Mai warten müssen, bis wir genaueres über die Lockerung ab dem 8. Juni erfahren. Wir müssen in den Pfarreien Planungssicherheit haben. Die 5er-Regel immer noch aufrecht zu erhalten ist nicht notwendig und widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit."


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