Kardinal Koch: Umgang mit Freiheit und Lebensschutz widersprüchlich

3. Juni 2020 in Prolife


Maßnahmen seien wg. der Corona-Epidemi ergriffen worden, um Leben zu schützen. Im Namen der jetzt so beschnittenen Freiheitsrechte aber sei in den Jahren zuvor Lebensschutz erheblich eingeschränkt worden


Rom (kath.net/KAP) Kurienkardinal Kurt Koch kritisiert im aktuellen "Vatican-Magazin" einen widersprüchlichen Umgang mit Freiheitsrechten angesichts der Corona-Pandemie. Die teils sehr harten und umfassenden Einschnitte in Grund- und Freiheitsrechte stünden quer "zu vielen anderen Entscheidungen und Gesetzeserlassen, die in der Zeit vor der Corona-Krise vollzogen wurden", schreibt Koch. Angesichts von Infektions- und Todesraten durch das Coronavirus hätten Regierungen "in unseren Breitengraden" harte Maßnahmen erlassen und Freiheitsrechte teils sogar aufgehoben.

 

Diese Maßnahmen seien ergriffen worden, um Leben zu schützen. Im Namen der jetzt so beschnittenen Freiheitsrechte aber sei in den Jahren zuvor Lebensschutz erheblich eingeschränkt worden, kritisiert der Kardinal. Als Beispiele nannte Koch Themen wie Selektion durch Pränataldiagnostik, Abtreibung oder Sterbehilfe. Noch Ende Februar, also wenige Wochen vor dem Lockdown, habe das deutsche Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag beschlossene "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" als Verstoß gegen das Grundgesetz bewertet. "Muss es nicht zu denken geben", fragte Koch, "dass die von diesem Gerichtsentscheid (...) gepriesene Autonomie des Menschen im Blick auf sein eigenes Sterben kurz danach von der Corona-Krise, die so vielen Menschen den Tod bringt, massiv in Frage gestellt worden ist?"

 

Daher müssten Regierungen, die in der Pandemie dem menschlichen Leben eine so hohen Wert geben und dafür Freiheitsrechte beschneiden, "ihre bisherige Linie überdenken und zu einer Revision ihrer Freiheitsprioritäten kommen", so der Leiter des Päpstlichen Ökumene-Rates. Entsprechend müssten auch Bischöfe, "die bereitwillig harte staatliche Restriktionen" übernahmen - etwa im Blick auf das Recht auf freie Religionsausübung - und "selbst öffentliche Eucharistiefeiern verboten", auch in anderen Fragen des Lebensschutzes mit als erste die Stimme erheben. 

 

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