Italien: Vatikan-Erklärung zu Spenden für Messen löst Echo aus

22. Juli 2020 in Weltkirche


In am Montag veröffentlichter Instruktion der vatikanischen Kleruskongregation wird in Bekräftigung bereits geltender Regelungen erneut betont. dass Messstipendien oder Stolgebühren keine "Gebühr" im Sinne einer Art "Sakramentensteuer" sind


Rom/Vatikanstadt (kath.net/KAP) In Italien ist eine Erklärung des Vatikan zu sogenannten Messstipendien auf lebhaftes Medienecho gestoßen. Zahlreiche Zeitungen machten die Feststellung, dass es sich um eine freiwillige Spende und keine "Gebühr" handle, am Dienstag zu einem Kernthema ihrer Berichterstattung über ein neues Dokument der Kleruskongregation zur Reform von Pfarren. Der Papst schaffe damit weithin etablierte "Preislisten" ab, hieß es etwa in "La Stampa".

 

In der am Montag veröffentlichten Instruktion der vatikanischen Kleruskongregation heißt es in Bekräftigung bereits geltender Regelungen, bei den Messstipendien für Priester und sogenannten Stolgebühren für die Feier anderer Sakramente handle es sich "um einen naturgemäß freiwilligen Beitrag vonseiten des Spenders gemäß seinem Gewissen und seinem Verantwortungssinn für die Kirche, nicht aber um einen 'zu bezahlenden Preis' oder um eine 'einzufordernde Gebühr' im Sinne einer Art 'Sakramentensteuer'".

 

Für die Kirche bestehe die "Notwendigkeit, das sakramentale Leben nicht 'zu verschachern' und nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Feier der Sakramente - vor allem der heiligen Eucharistie - und die anderen Dienste von Preislisten abhängen".

 

Zugleich bezeichnet die Kongregation es als "wichtig, die Gläubigen zu sensibilisieren, damit sie gern die Bedürfnisse der Pfarre unterstützen". Dies gelte "besonders in den Ländern, in denen das Messstipendium die einzige Quelle des Unterhalts für die Priester und auch der Ressourcen für die Evangelisierung ist". Um den Charakter der Freiwilligkeit zu unterstreichen, schlägt die Instruktion anonyme Sammlungen vor.

 

Nach katholischer Lehre kann ein Priester eine Messe für ein bestimmtes Anliegen von Gläubigen feiern, beispielsweise im Gedenken an einen Verstorbenen. Der Kirchenrechtskodex erlaubt dafür die Annahme eines Messstipendiums; zugleich wird "eindringlich empfohlen", auch Messen ohne solche Zuwendungen nach der Intention der Gläubigen, "vor allem der Bedürftigen" zu feiern (Canon 945).

 

"Das Messstipendium ist nicht als 'Bezahlung einer Messe' zu verstehen. Vielmehr ist es eine Spende für die Aufgaben der Gemeinde und erinnert an die Gaben, welche die Christen der frühen Kirche bei der Eucharistiefeier mitbrachten", heißt es beispielsweise auch in der geltenden Rahmenordnung "Liturgie" für Pfarren in der Erzdiözese Wien. Deren Gabe sei Ausdruck der tätigen Teilnahme der Gläubigen gewesen "und zugleich eine Spende an den Unterhalt des Klerus und an die Brüder und Schwestern im Glauben, die der Hilfe bedurften".

 

Papst Franziskus hatte verschiedentlich betont, dass Priester für Eucharistiefeiern keine Geldleistung verlangen dürften. "Die Messe zahlt man nicht. Die Messe ist das Opfer Christi, das umsonst ist. Wenn du eine Spende geben willst, tu das; aber man bezahlt nicht", sagte er in einer Generalaudienz am 7. März 2018.

 

Die Stipendien gelten als zweckgebundenes Kirchengut, das dem Priester treuhänderisch anvertraut ist. Angenommene Stipendien sind zu dokumentieren; der Bischof muss die betreffenden Bücher selbst oder durch andere jährlich überprüfen (Can. 958). Die Höhe der Stipendien legen Kirchenprovinzen fest. In Österreich beträgt sie 9 Euro, wobei es einen Pfarr- und einen Priesteranteil gibt. Italienische Diözesen veranschlagen 10 Euro.

 

Viele Priester verwenden den ihnen zufallenden Anteil nicht für eigene, sondern für karitative und soziale Zwecke. In großen Teilen der Kirche sind die Stipendien ein wichtiger Beitrag für den Lebensunterhalt der Priester und die seelsorgliche Arbeit.


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