Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wies Klage dreier abtreibungsverweigernder Hebammen ab

29. Juli 2020 in Prolife


„Ich schreibe, weil ich so gerne die letzten Jahre meines Lebens in einer Welt leben und sterben möchte, in der das 5. Gebot Gottes nach den Mordorgien in meiner Lebenszeit anerkannt wird.“ kath.net-Klartext von Bischof Andreas Laun


Salzburg (kath.net) Es hat in der Geschichte schon viele Revolutionen gegeben. Aber keine mir bekannte, die vor dem Streben nach Geld oder der Macht so direkt und eigentlich hauptsächlich gegen Gott gerichtet gewesen wäre wie die Französische, die Russische und die Nationalsozialistische Revolution. In ihnen lebt der Geist, den der Psalm 2 so beschreibt „Die Könige der Erde stehen auf, die Großen haben sich verbündet gegen den Herrn und seinen Gesalbten. 3 Lasst uns ihre Fesseln zerreißen und von uns werfen ihre Stricke!» Wie grausig dieser Aufstand geführt wird, zeigen die entsetzlichen Grausamkeiten, die gegen Menschen, die Ebenbilder Gottes, begangen werden und worden sind in, diesem Aufstand gegen den eigentlich gemeinten und gehassten Feind, nämlich gegen Gott und seine Schöpfung, die, mit dem Bild Nietzsches gesprochen, von ihrer Sonne losgemacht und der eisigen Kälte des Weltalls preisgegeben werden sollte.
 

Hat sich die Welt vom radikalen Feldzug gegen Gott verabschiedet, vielleicht wenigstens, weil sie das Lachen Gottes angesichts der Vergeblichkeit ihrer Pläne vernommen und ernstgenommen hätte? Die Menschheit Nein, Aber sie macht mit unverfrorener Frechheit weiter mit dem Versuch der Ablösung von Gott. In der scheinbar harmloseren Form der Trennung von Erde und Gott, von strenger Neutralität der Menschheit Gott gegenüber.

Darum bin ich wirklich erschüttert gewesen von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg , ich, der ich meinte, es gäbe zum Thema Abtreibung keine Steigerung mehr neben dem, was ich dazu schon gehört oder gelesen habe. Doch, ein Abgrund des Bösen öffnet sich vor den Augen des Gewissens, wenn man liest, auch Hebammen müssten das Menschenrecht auf Abtreibung anerkennen. Es ist als hätte Kain seinem Bruder Abel zugerufen, es sei doch sein gutes Recht, ihn umzubringen.

Ich möchte diesen Artikel persönlich schreiben, persönlich von meinem Denken her und persönlich für die Gemeinten, und ich hoffe, irgendjemand könnte ihn den Tätern zukommen lassen. Es gibt ein Gedicht von Victor Hugo, das auch ein Maler anschaulich gemacht hat und das immer wieder zurückkommt auf Kain, der kann und keine Ruhe findet, weil da ist immer noch das Auge, das ihn anschaut und das auch wenn er sich einmauert oder in Höhlen verkriecht. Das Auge schaut ihn an, es schließt sich nicht, Kain findet keine Ruhe. „Da ist immer das Auge, das mich unentwegt anschaut!“

Ich schreibe, weil ich so gerne die letzten Jahre meines Lebens in einer Welt leben und sterben möchte, in der das 5. Gebot Gottes nach den Mordorgien in meiner Lebenszeit – und auch früher schon – anerkannt wird.

Der unfassbare Skandal ist: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage dreier Hebammen ab, die sich weigerten, an Abtreibungen mitzuwirken. Die Richter argumentierten: mit der Gehorsamspflicht gegenüber dem staatlichen Gesetz.

Ich antworte mit Geschichten und Worten der Bibel:

Die Richter, in der Geschichte von Susanna im Buch _Daniel, waren in ihrem Bereich vermutlich gebildete Leute, aber ihr Erkenntnisvermögen „ging in die Irre“ wie es die Gedanken ihrer Kollegen auch in unserer Zeit in Straßburg taten, alte und angesehene Männer, die die schöne, aber treue Susanne verführen wollten, und, als dies nicht gelang, zum Tod verurteilten, vor dem sie nur der kluge Daniel rettete. Auch das Urteil heute hätte wieder viele Kinder dem Tod ausgeliefert.

 Die Richter des heutigen Europa, dessen Politiker nicht müde werden zu behaupten, einen Rechtsstaat“ zu vertreten, kennen nicht mehr das „Naturrecht“, obwohl es Gott auch ihrem Herzen eingeschrieben hat. Einfache, ungebildete Frauen in Ägypten in vorchristlicher Zeit kannten es: Über sie berichtet die Bibel, wie sie sich dem Befehl des Pharao, Knaben sofort nach ihrer Geburt aus Gründen der Bevölkerungskontrolle zu töten, widersetzten: „Die Hebammen aber fürchteten Gott und taten nicht, was ihnen der König von Ägypten gesagt hatte, sondern ließen die Kinder am Leben. Da rief der König von Ägypten die Hebammen zu sich und sagte zu ihnen: Warum tut ihr das und lasst die Kinder am Leben? Die Hebammen antworteten dem Pharao: Bei den hebräischen Frauen ist es nicht wie bei den Ägypterinnen, sondern wie bei den Tieren: Wenn die Hebamme zu ihnen kommt, haben sie schon geboren.“ Offenbar wussten sie, mit welcher Zähigkeit und Mut Tiermütter ihre Jungen verteidigen auch gegen deren Erzeuger!

Die Richter von heute sollten von diesen Hebammen lernen und umdenken, wenn sie behaupten, die Hebammen hätten sich nicht an Gott, sondern an das holländische Gesetz zu halten! Als ob ein menschliches Gremium Gottes Gesetz aushebeln könnte, wie das Diktatoren schon oft gedacht haben und darum das Gewissen z.B. als jüdische Erfindung bezeichneten! Zu meinen, das könne eine Abstimmung oder ein königlicher Befehl, ist so absurd wie ein Parlamentsbeschluss, dass 2x2 ab sofort in manchen Ländern 23 ist und nicht 4 oder dass Zebras keine Streifen mehr haben dürfen, weil sie damit Pferde diskriminieren. Gesetze von Menschen gemacht müssen sich den Gesetzen der Physik, der Biologie und nicht zuletzt den Gesetze Gottes unterordnen.

Auch der heilige Papst Johannes Paul II. erinnert in Seinem Lehrschreiben über das Leben an das tapfere Verhalten der ägyptischen Hebammen. Dies nachzulesen ist den Richtern dringend zu raten!

3.    Freiheit des Gewissens

Auch die Gesetze Hollands garantieren di Freiheit des Gewissens. Wie kann das Gericht das Befolgen anderer Gesetze fordern; darunter auch die Freiheit einfordern Ungeborene zu töten und zugleich das Recht auf Gewissensfreiheit der Hebammen behaupten während sie es außer Kraft setzen wollen? Und was für ein Hohn und Widerspruch: Ausgerechnet am „Gerichtshof für Menschenrechte“, genauso absurd, wie dass Amnestie International, gegründet für die Verteidigung elementarer Menschenrechte; und heute offen für pro choice, also für Mord und Blut, eintritt.

Gerade dieses Recht auf Freiheit des Gewissens schützt den Einzelnen vor Diktatur und gibt ihm das Recht zu zivilem Ungehorsam im Namen des höheren Rechts, das in der Geschichte Naturrecht genannt wurde. Otto von Habsburg nannte es das „heilige Naturrecht“.

Man kann dazu die Bibel zitieren mit dem berühmten Satz: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“

Ja, meine lieben Herrn Richter, das gilt auch für hochgestellte Personen. Und ich füge noch einen Satz aus der Bibel an, wieder aus dem Buch Daniel hinzu, das die Versuchung, jede Versuchung, mit großer Genauigkeit beschreibt: „Ihre Gedanken gerieten auf Abwege, und ihre Augen gingen in die Irre; sie sahen weder zum Himmel auf, noch dachten sie an die gerechten Strafen Gottes.“ Ja, das ist es, Ihre Gedanken gingen in die Irre, in Ihrem Fall wohl nicht die Augen. Aber Sie sahen nicht zum „Himmel“ auf und dachten nicht an den, der kommen wird zu richten die Lebenden und die Toten, wie es im Credo heißt. Vielleicht ist Ihnen der Gedanke an das Gericht Gottes fremd und Sie schieben ihn mit spöttischem Lächeln beiseite und meinen das wäre nur ein Thema für ein Kabarett? Da wäre ich mir an Ihrer Stelle nicht so sicher und ich zitiere nochmals die hl. Schrift mit ihrer Weisheit, ausgerechnet eine Stelle, in der vor allem davon gesprochen wird, dass Gott den Menschen schonen und ihm verzeihen will. Aber der tröstende Gedanke wird unterbrochen mit dem warnenden Satz: „Stärke beweist du, wenn man an deine unbeschränkte Macht nicht glaubt, und bei denen, die sie kennen, strafst du die trotzige Auflehnung.“

An Ihrer Stelle würde ich mir sagen: Besser kein Risiko eingehen, und Gottes Macht und Gericht für möglich halten und so mich auf die sichere Seite begeben. Die wirklich trotzige Auflehnung gegen Gottes Gebot ist zu gefährlich.

 


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