Das Geschäft mit dem Tod

4. September 2020 in Prolife


„Die Legalisierung der Euthanasie ist für manche Interessensgruppen nicht nur von weltanschaulicher Bedeutung, sondern schlichtweg auch ein profitabler Geschäftszweig.“ Gastbeitrag von "Österreich will Leben".


Wien (kath.net/Österreich will Leben) Die Legalisierung der Euthanasie ist für manche Interessensgruppen nicht nur von weltanschaulicher Bedeutung, sondern schlichtweg auch ein profitabler Geschäftszweig. Ein Beispiel ist der Verein „Dignitas“ und sein Gründer, der schweizerische Anwalt Ludwig Minelli, welcher sich nicht zufällig im Beirat jener Organisation befindet, die in Österreich die bestehenden Paragraphen 77 und 78 des Strafgesetzbuches zu Fall bringen will1. Dignitas führt für seine Mitglieder auf Anfrage Planung und Beihilfe zum Suizid durch. Für diese „Dienstleistung“ werden einem Mitglied neben der obligatorischen Eintrittsgebühr von 200 CHF und dem jährlichen Mitgliederbeitrag von 80 CHF noch 4000 CHF für die „Vorbereitung einer Freitod-Begleitung“, 1000 CHF für einen mit Dignitas zusammenarbeitenden Arzt und 2500 CHF für die „Durchführung einer Freitod-Begleitung“ in Rechnung gestellt2. Medienberichten zufolge sollen die Testamente seiner Mitglieder für Minelli eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen und aufgrund entsprechender Vorwürfe musste er sich schon mehrmals vor Gericht verantworten.3 Bekanntheit erlangte in Österreich der tragische Fall eines 34- jährigen Kärntners und Millionärs, der, körperlich vollkommen gesund aber unter schweren Depressionen leidend, 2013 eine Suizid-Begleitung von Dignitas in Anspruch nahm und Minelli in seinem ersten Testament mit einer hohen Summe bedachte4.

 

Minelli und Dignitas beschränken ihren Wirkungsbereich keineswegs auf die Schweiz sondern agieren innerhalb eines internationalen Netzwerks, das gezielt Lobbyismus für Euthanasie und Beihilfe zur Selbsttötung betreibt. So besitzt der Verein Dignitas mittlerweile eine deutsche Zweigstelle und ist Mitglied der 45 Organisationen umfassenden „World Federation of Right to Die Societies“ 5, genauso wie die „Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende“, in deren Beirat Minelli sitzt und auch Wolfram Proksch, jener Anwalt, der das Mandat für den beim österreichischen Verfassungsgericht eingereichten Individualantrag gegen §77 und 78 übernommen hat1 . In einem Interview mit Addendum gibt Minelli sogar selbst an, in den vergangenen Jahren mehrere Gerichtsentscheide durch Lobbyarbeit mitbeeinflusst zu haben, etwa die Abschaffung des Verbots für Euthanasie und Beihilfe zur Selbsttötung in Kanada durch einen Gerichtsentscheid im Jahr 2015 6 und ebenso die jüngste Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ in Deutschland aufzuheben 7 . „Natürlich wollen wir auch den politischen Weg gehen, Lobbying-Arbeit machen in der Politik“, erklärt der Jurist Silvan Luley von Dignitas in demselben Interview. Und nun ist mit Hilfe von Minelli Österreich an der Reihe: „Wir sind bereit, derartige Verfahren zu finanzieren, denn es ist unsere Aufgabe und unser Auftrag, auch in Österreich das Licht der Freiheit anzuzünden.“ 6 Neben dem humanistischen Deckmantel, in welchen sich solche Organisationen hüllen, fällt auf, dass sie Gesetzesänderungen selten durch offene politische Debatten mit Einbindung der Bevölkerung herbeizuführen trachten, sondern – mit Hilfe von internationaler Lobbyarbeit – still und heimlich durch die Hintertüre.

 

Dass durch eine Legalisierung allmählich ein Markt für neue Produkte geschaffen würde, zeigt der Gründer von Exit International Philip Nitschke. Der Australier und mehrfacher Buchautor zum Thema Euthanasie und Selbstmord („The Peaceful Pill Handbook“), träumt von einem Online-Handelsportal („buyers’ club“) für Suiziddrogen8 und ist Erfinder mehrerer Euthanasie- und Suizidvorrichtungen9


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Schließlich sind da noch manche „fortschrittsorientierte“ Bioethiker und Ökonomen, die in der Euthanasie eine Teillösung für das Problem der Überbevölkerung sehen oder schlicht und ergreifend vorrechnen, dass eine Legalisierung derselben für das Gesundheitswesen billiger und daher für die Gesellschaft besser wäre. In dem Artikel „Counting the Cost of Denying Assisted Dying” im Journal “Clinical Ethics” verteidigen die Autoren die Euthanasie mit folgenden Argumenten: Eine Legalisierung würde die „Ressourcenverschwendung“ an unheilbar Kranke beenden („For each such patient, legalising assisted dying would avoid this waste of resources.“) und die zu euthanasierenden Patienten ließen sich als Organspender verwenden („Allowing patients to access assisted dying enables many of them to become organ donors.”) 10,11. Von der Würde des menschlichen Lebens fehlt bei diesen Argumentationsweisen jegliche Spur, stattdessen folgen sie einem Utilitarismus, dessen Konsequenzen in den Ideologien des 20. Jahrhunderts in grausamster Weise ersichtlich geworden sind.

 

Man kann nur hoffen, dass solche Denkweisen in der nationalen und internationalen Politik nicht zum Zuge kommen, sondern die Regierungen und Gerichtshöfe menschenwürdige Entscheidungen treffen. Die steigenden Fallzahlen im Zeitraum 2005-2015 von Euthanasie in Belgien12 (Verdreifachung) und in den Niederlanden13 (Verfünffachung) und von assistiertem Suizid in der Schweiz14 (Verdreifachung) lassen jedoch vermuten, dass das Geschäft mit dem Tod bei weiteren gesetzlichen Lockerungen auch in Zukunft wachsen wird.

 

"Um zu verhindern, dass es auch in Österreich zu solchen Zuständen kommt, hat sich vor einigen Wochen die Initiative Österreich will Leben formiert. Auf www.oesterreichwillleben.at werden Unterschriften für ein Verfassungsgesetz gegen Euthanasie und eine Verbesserung des Hospiz- und Palliativwesens gesammelt."

 

[1] https://www.oeghl.at/expertise/beirat/
[2] Kosten, S.14 http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/informations-broschuere-dignitas-d.pdf
[3] https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/minelli-soll-sich-bereichert-haben/story/10749464
[4] https://www.addendum.org/sterbehilfe/der-fall-struck/
[5] https://www.worldrtd.net/member-organizations
[6] https://www.addendum.org/sterbehilfe/interview-minelli-luley/
[7]https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html
[8] https://www.theguardian.com/australia-news/2016/dec/04/philip-nitschke-launches-militantcampaign-for-unrestricted-adult-access-to-peaceful-death
[9] https://en.wikipedia.org/wiki/Philip_Nitschke#Euthanasia_techniques
[10] https://www.nationalreview.com/corner/bioethicists-euthanasia-will-save-money-andfacilitate-organ-donations/
[11] Shaw, D., Morton, A., Counting the cost of denying assisted dying. Clinical Ethics, 2020
https://strathprints.strath.ac.uk/71186/1/Shaw_Morton_CE_2020_Counting_the_cost_of_denying_assisted.pdf
[12] https://www.statista.com/statistics/1098051/number-of-euthanasia-instances-registered-inbelgium/
[13] https://www.statista.com/statistics/523047/total-number-of-end-of-life-decisions-in-thenetherlands-by-medical-decision/
[14] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/306929/umfrage/anzahl-assistierter-suizide-inder-schweiz-nach-geschlecht/

 


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