Sonntagspflicht gilt trotz Coronavirus-Pandemie

5. September 2020 in Deutschland


Deutscher Kirchenrechtler Bier: Angst vor Infektion ist kein triftiger Grund


Köln (kath.net)

Die Sonntagspflicht gilt trotz Coronavirus-Pandemie. Auf dies der deutsche Kirchenrechtler Georg Bier, Professor für Kirchenrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in einem Interview mit dem Kölner Domradio hingewiesen. Bier betonte auch, dass die Sonntagspflicht nicht durch eine Radio-Gottesdienst ersetzt werden können, dies trotzdem eine sinnvolle Form sei, um den Sonntag zu heiligen. Auch ein Wort-Gottesdienst sei nur eine Ersatzform, durch die die Sonntagspflicht nicht erfüllt werde. "Bei Krankheit bin ich selbstverständlich entschuldigt, auch wenn ich arbeiten muss, während ein Gottesdienst stattfindet. Kinderbetreuung oder Betreuung von alten Menschen sind ebenfalls triftige Gründe.", erklärt Bier zu möglichen Gründen, um entschuldigt dem Sonntagsgottesdienst fernzubleiben.


© 2020 www.kath.net