Wieder ein neues Corona-Regelwerk der österreichischen Bischöfe: Wo bleibt die Hoffnung?

6. November 2020 in Kommentar


Die kath. Kirche in Österreich schränkt sich – ganz ohne staatliche Vorgaben – weiter ein und hinterlässt bei den Gläubigen Rechtsunsicherheit; sogar die Sakramentenspendung wird zum Teil ausgesetzt - Kommentar von Michael Koder


Wien (kath.net/mk)

Österreich hat seit Dienstag neue Corona-Regeln, und die Bischofskonferenz ist für den kirchlichen Bereich wieder einmal – freiwillig – nachgezogen. Diesmal sogar ohne nennenswerte Vorbereitungszeit für die Umsetzung: die neuen Richtlinien waren jedenfalls am Montag gegen 18:00 Uhr, also 6 Stunden vor Inkrafttreten, noch nicht abrufbar, die entsprechende Presseaussendung stammt gar erst von Dienstagvormittag. Von Gesetzes wegen hätte man sich nicht so beeilen müssen, denn der gesamte religiöse Bereich ist, wie sogar von der Regierung ausdrücklich betont wurde, von den Staatsvorschriften ausgenommen.

Das neue kirchliche Hygienehandbuch hinterlässt leider eine gewaltige (Rechts-)Unsicherheit: Gänzlich ungeregelt (mit keinem Wort erwähnt) bleiben nämlich etwa Gebetskreise, Hausgemeinschaften und Kurse zur Glaubensvermittlung (zum Beispiel der Alpha-Kurs). Diese Veranstaltungen stellen für viele gläubige Menschen eine wichtige Ergänzung zur Teilnahme an der heiligen Messe dar und sind ein wesentlicher Bestandteil des Glaubenslebens. Diese Unklarheit hat sich natürlich prompt zu Buche geschlagen: Gebetskreise werden stark verkürzt, nächtliche Anbetungsstunden ausgesetzt und Hausgemeinschaften auf online-Treffen umgestellt.

Rechtlich notwendig ist das nicht, denn nach Paragraf 15 GILT die gesamte staatliche Verordnung NICHT für Veranstaltungen zur Religionsausübung. Das betrifft damit sowohl die harschen Einschränkungen für Veranstaltungen als auch die Ausgangsbeschränkungen. Man darf also auch nach acht noch draußen sein, um eine heilige Messe oder einen Gebetskreis zu besuchen. Unverständlich daher, warum etwa die Linzer Ursulinenkirche ihre Sonntag-Abendmesse von 20:00 Uhr auf 18:00 Uhr vorverlegt. Aus „epidemiologischer Sicht“ wäre die Feier zur späteren Zeit, wo weniger Menschen unterwegs sind, wahrscheinlich sogar vorzuziehen. In breiten Kreisen der kirchlichen Entscheidungsträger grassiert offenbar der Gedanke, wenn alle anderen sich in ihrem Freizeitvergnügen einschränken müssten, habe auch die Kirche ihren Beitrag zu leisten; es sei unmoralisch, für religiöse Veranstaltungen ein Privileg zu beanspruchen, denn sie seien nicht anders zu behandeln als ein Wirtshaustreffen oder Kinobesuch.

Ist es dann etwa auch unmoralisch, in der Nacht einen Arzt zu besuchen oder nach einem langen Arbeitstag spazieren zu gehen? Das Gesundheitsministerium selbst rechnet die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse zu den notwendigen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, die eben keinen Ausgangsbeschränkungen unterliegen. Wie wichtig ist uns letztlich die Ausübung unserer Religion? Und lassen wir sie uns vom Staat, oder  -  schlimmer noch - von kirchlichen Verantwortlichen nehmen?

So viel zur Lücke in der neuen Regelung. Doch auch das was geregelt ist, befremdet:

Abgesehen vom schon bekannten bevormundenden Geist der peniblen Hygiene- und Desinfektionsvorschriften frage ich mich, was mit der „gebotenen Kürze“ von Gottesdiensten gemeint ist: was soll man denn weglassen? Was darf man weglassen und was nicht? Es fehlt eine auch nur ansatzweise Präzisierung, hier wird willkürlichen Experimenten Tür und Tor geöffnet. Und ob der Gottesdienst nun 60 oder bei Weglassung der Ankündigungen bloß 50 Minuten dauert, wird sich auf die Ansteckungsgefahr nicht auswirken. Eine „sicher-ist-sicher“-Mentalität also, die auch beim Mund-Nasen-Schutz im Freien (!) zuschlägt, der trotz Abstand (!) verpflichtend ist.

Und schließlich werden zwei grundlegende Sakramente bis auf weiteres ausgesetzt:

Tauffeiern, so heißt es, „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“. Hier bleibt unklar, ob nur größere Feiern untersagt sind oder ob Priester und Diakone überhaupt nicht mehr erlaubt taufen dürfen. Die Taufe, die „Pforte des Glaubens und des christlichen Lebens“ (Papst Franziskus) muss gesundheitlicher Einigelung weichen? Nicht zu fassen…

Hinzuweisen ist darauf, dass im Notfall JEDER die Taufe spenden kann, wenn Priester oder Diakon aus welchem Grund auch immer verhindert sind.

Die neue Ordnung greift auch das Sakrament der Ehe an: obwohl die staatlichen Standesämter weiterhin Trauungen durchführen (!), untersagen die Bischöfe kirchliche Trauungen auf unbestimmte Zeit. Alle Brautleute, die – aus welchem Grund auch immer – jetzt und nicht irgendwann eine Ehe eingehen wollen, seien auf folgende Bestimmung im kirchlichen Eherecht (can. 1116) hingewiesen: Wenn – voraussichtlich zumindest einen Monat lang – keine Möglichkeit einer Eheschließung seitens der dafür zuständigen Geistlichen besteht, können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor zwei Zeugen schließen. Denn das Sakrament spenden einander die Brautleute, der Priester „assistiert“ bloß, dessen Anwesenheit ist im geschilderten Fall für eine Eheschließung daher nicht notwendig.

Was mir in diesen wiederholten, angstdurchtränkten Rahmenordnungen abgeht, ist eine geistliche Perspektive, eine Perspektive der Hoffnung für unsere dunkle Zeit. So ermutigt etwa die Loretto-Gemeinschaft: „Jetzt ist eine Zeit, den Herrn um die göttliche Tugend der Hoffnung zu bitten (die weit mehr ist als menschlicher Optimismus) und unseren Blick für das Übernatürliche zu schärfen (ohne das Natürliche aus den Augen zu verlieren).“ Hoffen wir weiter, nicht auf die Erlösung durch einen Impfstoff, sondern auf die Auferstehung in die Gemeinschaft aller Heiligen, und bleiben wir nicht nur gesund, sondern auch menschlich.

 

Kontakt Bischof Leichtfried - Referatsbischof für Liturgie der Österr. Bischofskonferenz


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