Vatikan verhängt schwere Disziplinarstrafe gegen polnischen Kardinal Hendryk Gulbinowicz

7. November 2020 in Weltkirche


97-Jähriger verliert Recht auf Nutzung der Bischofsinsignien und auf Bestattung im Dom von Wrocław (Breslau), darf keine öffentlichen Gottesdienste mehr feiern – Deutliche Reaktion aus dem Erzbistum: Dies bestätigt Richtigkeit der Anklagen


Wrocław (kath.net/pl) Der Vatikan verhängt eine schwere Disziplinarstrafe gegen den polnischen emeritierten Erzbischof Hendryk Kardinal Gulbinowicz. Der 97-Jährige verliert das Recht auf Nutzung der Bischofsinsignien und auf Bestattung im Dom von Wrocław (Breslau). Er darf nicht mehr in der Öffentlichkeit auftreten und keine öffentlichen Gottesdienste mehr feiern. Das gibt die Apostolische Nuntiatur in Warschau in einem Kommuniqué bekannt. Einen Grund für diese empfindliche Bestrafung nennt die Nuntiatur nicht. Allerdings wird die weitere Bemerkung der Nuntiatur weithin als Hinweis gewertet: Der Kardinal müsse einen „angemessenen Beitrag“ für die Stiftung St. Józef leisten, die „von der polnischen Bischofskonferenz gegründet wurde, um die Aktivitäten der Kirche zugunsten von Opfern sexuellen Missbrauchs“ zu unterstützen, die „psychologische Hilfe sowie Prävention und Aufklärung von Personen, die für den Schutz von Minderjährigen verantwortlich sind“, anbiete.

Das Erzbistum Wrocław (Breslau) reagiert in einer Stellungnahme mit deutlichen Worten. Das Erzbistum schreibt wörtlich:

„Die Ankündigung der Apostolischen Nuntiatur in Bezug auf den Priester Henryk Kardinal Gulbinowicz ist für uns als Kirche in Breslau schmerzhaft, da sie zeigt, dass in der Vergangenheit einige Menschen von dem Geistlichen, der unsere Diözese leitete, ernsthaft verletzt worden waren. Diese Menschen verdienen die Worte „Es tut mir leid“. Wir drücken unseren Respekt für sie aus und erklären unsere Bereitschaft zur Unterstützung und Hilfe.

Die Schwere der gegen den Kardinal verhängten Sanktionen zeigt, dass die Untersuchung die Richtigkeit der Anklagen gegen den Kardinal im öffentlichen Raum bestätigte. Die Tatsache, dass die Angelegenheit aufgegriffen, geklärt und zum Abschluss gebracht wurde, bestätigt, dass es in der Kirche keine Nachsichtigkeit für diese Art von Verbrechen gibt und dass es niemals erlaubt sein wird, sie zu tolerieren. Trotz der Tatsache, dass es sich um Taten handelt, die vor Jahrzehnten stattgefunden haben, werden sie in der Kirche niemals als verjährt angesehen. Dies erlaubt uns auch zu vertrauen, dass die Kirche fest reagiert und solche Situationen heute und in Zukunft nicht wieder auftreten lässt.“

Gulbinowicz war 1976-2004 der Erzbischof von Wrocław gewesen. Papst Johannes Paul II. hatte Gulbinowicz am 25. Mai 1985 in das Kardinalkollegium aufgenommen. 2019 erhob der Dichter Przemysław Kowalczyk den Vorwurf, dass Gulbinowiczihn drei Jahrzehnte zuvor sexuell belästigt habe. Nach polnischem Strafrecht gab es keine Verhandlung, weil die mutmaßliche Tat bereits als verjährt galt. Nach den aktuellen Reaktionen aus dem Vatikan und aus dem Erzbistum können diese und/oder ähnliche Vorwürfe wohl als bestätigt gelten.

Das Kommuniqué der Apostolischen Nuntiatur


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