Zwei Dekrete aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

2. Februar 2021 in Aktuelles


Marta, Maria und Lazarus. Gregor von Narek, Abt und Kirchenlehrer, Johannes De Avila, Priester und Kirchenlehrer, Hildegard von Bingen


Rom (kath.net) CONGREGATIO DE CULTU DIVINO ET DISCIPLINA SACRAMENTORUM

DEKRET über die Feier der heiligen Marta, Maria und Lazarus im Römischen Generalkalender

Im Haus von Bethanien erlebte der Herr Jesus den Familiensinn und die Freundschaft von Martha, Maria und Lazarus; deshalb heißt es im Johannesevangelium, dass er sie liebte. Martha nahm ihn in Gastfreundschaft großzügig auf, Maria hörte aufmerksam auf sein Wort, und Lazarus stieg auf den Befehl dessen, der den Tod erniedrigt hatte, sogleich aus dem Grab.

Die Unsicherheit, die in der Überlieferung der lateinischen Kirche bezüglich der Identität Marias – der Magdalena, der Christus nach seiner Auferstehung erschien, der Schwester der Marta und der Sünderin, deren Sünden der Herr vergeben hatte – bestand und die den Ausschlag dafür gab, dass allein Marta am 29. Juli im Römischen Kalender verehrt wird, ist in neueren Studien und Zeiten gelöst worden, wie das erneuerte Römische Martyrologium bezeugt, das an diesem Tag auch Marias und Lazarus’ gedenkt. Auch in einigen partikularen Kalendern werden die drei Geschwister an diesem Tag gefeiert.

In Anbetracht des wichtigen Zeugnisses für das Evangelium, das sie gaben, indem sie den Herrn Jesus in ihrem Haus aufnahmen, ihm aufmerksam zuhörten und glaubten, dass er die Auferstehung und das Leben ist, hat Papst FRANZISKUS deshalb auf Vorschlag dieses Dikasteriums angeordnet, dass der Gedenktag der Heiligen Martha, Maria und Lazarus am 29. Juli in den Römischen Generalkalender aufgenommen wird.

Unter diesem Namen muss der Gedenktag daher in allen Kalendern und liturgischen Büchern für die Feier der Messe und des Stundengebetes aufgeführt werden; die in den liturgischen Texten vorzunehmenden Änderungen und Ergänzungen, die dem vorliegenden Dekret beigefügt sind, sind von den Bischofskonferenzen zu übersetzen, zu approbieren und nach Bestätigung durch dieses Dikasterium zu veröffentlichen.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen

Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, am 26. Januar 2021, dem Gedenktag der heiligen Bischöfe Timotheus und Titus.

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DEKRET
über die Eintragung der Feiern des heiligen Gregor von Narek, Abt und Kirchenlehrer,
des heiligen Johannes De Avila, Priester und Kirchenlehrer, und der heiligen Hildegard von Bingen, Jungfrau und Kirchenlehrerin, in den Römischen Generalkalender

Heiligkeit verbindet sich mit einer Einsicht, welche die Erfahrung des Geheimnisses Jesu Christi ist, das mit dem Geheimnis der Kirche durch ein unlösliches Band verknüpft ist. Diese Verbindung zwischen der Heiligkeit und der Einsicht ins Göttliche und Menschliche zugleich leuchtet in besonderer Weise in denen auf, die mit dem Titel eines Kirchenlehrers oder einer Kirchenlehrerin ausgezeichnet wurden. Denn die Weisheit, die diesen Männern und Frauen eigen ist, betrifft nicht nur sie, wurden sie doch, indem sie Jünger der göttlichen Weisheit wurden, auch Lehrer der Weisheit für die ganze kirchliche Gemeinschaft. Auf dieser Grundlage werden die heiligen Kirchenlehrer und Kirchenlehrerinnen in den Römischen Generalkalender eingetragen.

In Anbetracht der jüngst erfolgten Erklärungen durch die der Titel eines Kirchenlehrers bedeutenden Heiligen des Westens und des Ostens verliehen wurde, hat Papst Franziskus entschieden, die folgenden Feiern als nicht gebotene Gedenktage in den Römischen Kalender einzufügen:

den des hl Gregor von Narek, Abt und Kirchenlehrer, am 27. Februar,
den des hl. Johannes De Avila, Priester und Kirchenlehrer am 10. Mai,
den der hl. Hildegard von Bingen, Jungfrau und Kirchenlehrerin, am 17. September.

Die neuen Gedenktage sind also in alle Kalender und liturgischen Bücher für die Feier der Messe und des Stundengebets einzufügen. Die zu verwendenden liturgischen Texte sind diesem Dekret beigefügt. Es obliegt den Bischofskonferenzen, sie zu übersetzen, die Übersetzungen zu approbieren und nach der Bestätigung durch dieses Dikasterium herauszugeben.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen.

Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, den 25. Januar 2021, Fest der Bekehrung des Apostels Paulus


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