Bistum Essen: Pastoralassistentinnen tragen Monstranz mit dem Allerheiligsten

19. Juni 2023 in Deutschland


Für die Pfarrei handelt es sich um ‚eine neue Errungenschaft’.


Lüdenscheid (kath.net/jg)

Bei der Fronleichnamsprozession der Pfarrei St. Medardus in Lüdenscheid (Bistum Essen) am 8. Juni dieses Jahres wurde die Monstranz mit dem Allerheiligsten zeitweise von den Pastoralassistentinnen getragen. Dies ist dem Bericht der Pfarre auf ihrer Internetseite zu entnehmen. Dort sind auch Fotos von der Prozession zu finden. Auf diesen Bildern sieht man, dass die Pastoralassistentinnen priesterlich-liturgisch gekleidet sind. Wenn sie die Monstranz tragen, verwenden sie ein Velum. Der Pfarrer von St. Medardus, der zuvor die heilige Messe zelebriert hatte, und ein weiterer Priester nahmen ebenfalls an der Prozession teil.

„Wer genau hinschaut erkennt eine neue Errungenschaft: die Monstranz wird zeitweise von den Pastoralreferentinnen Marita Franzen und Sandra Ostermann getragen - wohl zum ersten Mal im Bistum, dass Frauen diesen Dienst tun“, heißt es wörtlich im Bericht der Pfarrei.

Die Instruktion „Redemptionis sacramentum“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aus dem Jahr 2004 hält dazu fest, dass das amtliche Priestertum „in keiner Weise ersetzt werden“ kann (RS 146). Nur wo es „eine Notlage der Kirche erfordert, können, falls geistliche Amtsträger fehlen, christgläubige Laien nach Maßgabe des Rechts gewisse liturgische Aufgaben von größerer oder kleinerer Bedeutung“ übernehmen (RS 147). Dabei ist jedoch zu vermeiden, „das Profil dieser Aufgabe zu sehr der Gestalt des pastoralen Dienstes der Kleriker anzugleichen. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, dass die ‚Pastoralassistenten’ sich nicht die Aufgaben aneignen, die zum eigentlichen Dienst der geistlichen Amtsträger gehören“ (RS 149). Wörtlich heißt es: „Daher darf es nicht geschehen, dass die Priester in den Pfarreien unterschiedslos die Aufgaben im pastoralen Dienst mit Diakonen oder Laien austauschen und so die Eigentümlichkeit jedes einzelnen durcheinanderbringen.“ (RS 152) Darauf ist auch bei der Kleidung zu achten: „Außerdem ist es den Laien nicht erlaubt, Aufgaben oder Gewänder des Diakons oder des Priesters oder andere diesen ähnliche Gewänder zu übernehmen.“ (RS 153)

© Foto: Pfarrei St. Medardus/Lüdenscheid

 

 


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