Christliches Licht für Recht und Gerechtigkeit

28. September 2023 in Kommentar


Ausstrahlung des Glaubens: Gesellschaft. Vortrag bei der Tagung der Schülerkreise Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. Gastbeitrag von Markus Graulich


Rom (kath.net) Wie kann der Glaube in der Gesellschaft wirksam werden? Welchen Einfluss kann der Glaube an den dreifaltigen Gott, der sich in Jesus Christus geoffenbart hat, auf den Alltag der Menschen haben? Und wie sieht dies im Hinblick auf die Gesellschaft und deren Rechtsordnung aus? Dient sie wirklich den Menschen?

Mit diesen Fragen hat sich Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. schon sehr früh beschäftigt. Diese Themen gewinnen ab der Jahrtausendwende eine größere Bedeutung, als er sich mit verschiedenen Beiträgen in der Debatte um den Gottesbezug in der europäischen Verfassung zu Wort meldet. Während des Pontifikates spielen diese Fragen dann nicht nur in den Enzykliken Deus caritas est, Spe salvi und Caritas in veritate, sondern auch in den großen Reden auf seinen Reisen eine Rolle. So etwa bei der Ansprache in der Westminster Hall in London im Jahr 2010, oder ein Jahr später bei der Rede vor dem Deutschen Bundestag.

Bei all seinen Überlegungen zur Frage nach der Bedeutung des Glaubens für die Gesellschaft und ihre (Rechts-)Ordnung, wendet Joseph Ratzinger den Grundsatz Jesu an, dass Gott zu geben ist, was Gottes ist und dem Kaiser, was des Kaisers (vgl. Mt 22,21). Das heißt konkret: Glaube und Politik, Kirche und Staat, sind voneinander zu unterscheiden und sollen nicht miteinander vermischt werden. Der Staat darf nicht an die Stelle der Kirche treten und die Kirche nicht an die Stelle des Staates. Eine zu enge Verbindung der beiden Sphären, wie sie etwa in der Christianitas Europas im Mittelalter zu beobachten war, widerspricht der Botschaft Jesu, dessen Königtum nicht von dieser Welt ist und steht letztlich auch der Wahrheit und Reinheit des Glaubens im Weg.

So sagt Joseph Ratzinger schon 1958 in seinem Vortrag „Die neuen Heiden und die Kirche:“ „Es wird der Kirche auf Dauer nicht erspart bleiben, Stück für Stück von dem Schein ihrer Deckung mit der Welt abbauen zu müssen und wieder das zu werden, was sie ist: Gemeinschaft des Glaubens“ (JRGS 8/2, 1148). Dadurch gehen dann zwar weltliche Positionen verloren, aber dafür gewinnt die Kirche neue missionarische Kraft. Es geht Joseph Ratzinger also schon damals um eine Entweltlichung der Kirche und zwar auf drei Ebenen, „des Sakramentalen, … der Glaubensverkündigung … und des persönlich-menschlichen Verhältnisses zwischen Gläubigen und Ungläubigen“ (ebd., 1149).

Auf sakramentaler Ebene „muss wieder klar werden, dass Sakramente ohne Glauben sinnlos sind“ (ebd.). „Je mehr die Kirche hier die Selbstabgrenzung, die Unterscheidung des Christlichen, wenn nötig zur kleinen Herde hin, vollziehen wird, desto realistischer wird sie auf der zweiten Ebene, auf der der Glaubensverkündigung, ihre Aufgabe erkennen können und müssen“ (ebd.). Die Kirche steht damit vor der Aufgabe, als kleine Herde ihre missionarische Kraft wiederzuentdecken.

Auch wenn Kirche und Staat dem gleichen Menschen und seinem zeitlichen und ewigen Heil dienen oder dienen sollten, ist es erforderlich, dass der Staat seiner eigentlichen Aufgabe nachkommt und die Kirche durch eine notwendige Entweltlichung die Freiheit bewahrt, ihren eigentlichen Aufgaben nachzukommen. Dies setzt eine Form der Trennung zwischen den beiden Größen voraus, welche die sana cooperatio, die rechte Zusammenarbeit nicht ausschließt, von der Gaudium et Spes 76 in diesem Zusammenhang spricht.

Diese eine Zusammenarbeit umfassende Trennung ist vor dem Hintergrund der Tatsache zu betrachten, dass weder die Botschaft des Glaubens noch die Aufgabe der Kirche primär politisch sind. Darauf wies Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag hin, als er sagte: „Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, nie eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.“

Dies bedeutet, dass die Botschaft Christi „keine politisch konkret realisierbare Sozialstruktur“ enthält (JRGS 6/1, 226). Das Christentum basiert zwar auf der durch Christus geschenkten Gemeinschaft des Menschen mit Gott, es legt aber weder die Rechts- noch die Sozialgestalt der Gesellschaft oder die politische Ordnung fest. In der Kirche und durch die Annahme der christlichen Botschaft wird den Menschen zwar der Wille Gottes geoffenbart und sie werden durch die Einhaltung der Gebote Gottes in die Gemeinschaft mit Ihm hineingenommen, aber im Hinblick auf die politische und soziale Ordnung sind die Menschen und Völker frei, „zu erkennen, was dieser Willensgemeinschaft gemäß ist, um so selbst die rechtlichen Ordnungen zu gestalten“ (JRGS 6/1, 229). Die gerechte Ordnung der Gesellschaft ist daher der Freiheit des Menschen zur Gestaltung überlassen, der durch die Botschaft des Evangeliums gelernt hat, den Willen Gottes zu erkennen und selbst zu beurteilen, was aus dieser Perspektive das Recht und das Gute ist.

Der Glauben erleuchtet die Vernunft und versetzt den Gläubigen in die Lage, das zu erkennen was gerecht und was Recht ist. Aus den Prinzipien, die der Glaube bietet, können die Regeln für das gerechte Zusammenleben der Gesellschaft unter der Voraussetzung entwickelt werden, dass der Mensch von Gott her zu verstehen ist und nur dann recht lebt, wenn er in der Beziehung zu Gott lebt.

Recht ist daher also nicht einfach etwas, was von der Autorität festgelegt wird. Es hat auch nicht nur das abzubilden, was in einer gegebenen Gesellschaft gerade faktisch gelebt wird. Wenn das so wäre, würde auf der einen Seite das Recht von der Wahrheit entkoppelt und auf der anderen Seite gäbe es keinen Unterschied mehr zwischen Recht und Unrecht. Denn es ginge nur noch um die Durchsetzungsmöglichkeit von Recht in einem gegebenen Moment. Recht wäre dann Recht des Stärkeren (vgl. JRGS 3/2, 603-604).

Dagegen hält Kardinal Ratzinger sehr klar fest: „Recht kann nur dann wirksame Kraft des Friedens sein, wenn sein Maß nicht in unseren Händen steht. Das Recht wird von uns geformt, aber nicht geschaffen. Anders ausgedrückt: Rechtsbegründung ohne Transzendenz [d.h. ohne Beziehung zu Gott] gibt es nicht. Wo Gott und die von ihm gesetzte Grundform menschlicher Existenz aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt und ins Private, bloß Subjektive abgeschoben werden, löst sich der Rechtsbegriff auf“ (JRGS 3/2, 605).

Daher setzte sich Kardinal Ratzinger so sehr für den Gottesbezug in der europäischen Verfassung ein, damit die Grundlage dessen, worauf das europäische Denken gründet und die Basis des europäischen Rechts in der Achse Jerusalem-Athen-Rom nicht in Vergessenheit gerät. Auf die Frage: „Warum braucht Europa den Gottesbezug?“ hat er geantwortet: „Weil alle Völker ihn brauchen. Wenn man kein Fundament jenseits der eigenen Mehrheiten und ihrer wechselnden Findungen mehr hat, dann ist man den Stimmungen der Situationen ausgesetzt. Wohin man damit kommen kann, haben wir erlebt. Gebraucht wird eben das, was uns vorausgeht und uns das Maß setzt.“ Denn nur vor dem Hintergrund der christlichen Offenbarung können jene Prinzipien erkannt werden, die später Papst Benedikt XVI. als „nicht verhandelbare Grundsätze“ bezeichnet hat und deren Umsetzung eine gerechte und dem Menschen und seiner Würde entsprechende Rechtsordnung zu dienen hat.

Bei der Erarbeitung einer solchen Rechtsordnung darf sich die Kirche keineswegs an die Stelle des Staates setzen. Sie kann nicht die Aufgabe des Staates übernehmen, eine gerechte Gesellschaft zu gestalten. „Aber das Mühen um die Gerechtigkeit durch eine Öffnung von Erkenntnis und Willen für die Erfordernisse des Guten geht sie zutiefst an“ (Deus caritas est, Nr. 28.a).

Die Kirche hat an die Grundlagen zu erinnern, an die Wahrheit, daran, dass es Dinge gibt, die nie Recht werden, sondern immer Unrecht bleiben, an die Werte, ohne die menschliches Zusammenleben nicht möglich ist. Sie braucht dabei keine konkrete Normen zu liefern, noch konkrete politische Lösungen vorzuschlagen, denn dies liegt außerhalb ihrer Kompetenz. „Es geht vielmehr darum, auf der Suche nach objektiven moralischen Prinzipien zur Reinigung und zur Erhellung der Vernunftanstrengung beizutragen“ (Ansprache in der Westminster Hall am 17. September 2010).

In diesem Bereich ist es also Aufgabe der Kirche, das Recht der Willkür der Macht zu entziehen und die Grundlagen gegenwärtig zu halten, ohne die es kein fruchtbares Zusammenleben in der Gesellschaft geben kann. „Sie muss Überzeugung schaffen und den Menschen helfen, dass sie Jesus und durch ihn sehen können, was sie am Eigenem nicht zu sehen vermögen“ (JRGS 3/2, 606). Die Aufgabe der Kirche ist daher vor allem eine erzieherische: in dieser erzieherischen Arbeit geht es in erster Linie darum, „die Empfänglichkeit des Menschen für die Wahrheit, für Gott und damit die Kraft des Gewissens [zu] erwecken“ (ebd., 607). Dadurch kann sie dazu beitragen, in der Gesellschaft Überzeugungen zu schaffen, welche das Recht wirklich auf die tragenden Grundlagen der Wahrheit stellen und dem Spiel der Moden und Mehrheiten entziehen. Dies geschieht aber immer unter der Prämisse, dass die Kirche keinen direkten politischen Auftrag hat.

Genauso wenig ist es aber auch Aufgabe der Kirche, jedem gesellschaftlichen Trend, gerade vorherrschenden Ideologien oder dem Zeitgeist nachzulaufen. Zum Wohl der Menschen ist ein Dialog zwischen Staat und Kirche notwendig, wenn es um die gerechte Gestaltung der Gesellschaft und die Rechtssetzung geht. „Die Religion ist, anders gesagt, für die Gesetzgeber kein Problem, das gelöst werden muss, sondern ein äußerst wirksamer Gesprächspartner im nationalen Diskurs“ (Ansprache in der Westminster Hall am 17. September 2010). In diesem Dialog hat die Kirche den Blick auf Gott offenzuhalten und an die Grundsätze zu erinnern, die den demokratischen Mehrheitsentscheidungen entzogen sind und nicht beliebig verändert werden können.

Denn „wahres Recht, gerechtes Recht kann nur entstehen, wenn der wahre Gott recht erkannt ist und so auch der Mensch sich selbst recht erkennt und von ihm her das Sein im Mitsein ordnet“ (JRGS 3/2, 619). Die Grundsätze, die sich aus dem Blick auf Gott und seine Offenbarung ergeben und welche die Kirche in den Dialog mit der Gesellschaft einzubringen hat, finden sich – darauf hat Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. in verschiedenen Zusammenhängen hingewiesen – in der katholischen Soziallehre. In ihr wird der Glaube „operativ“. Der Glaube und die damit verbundene Moral richten sich an die Vernunft, um so die Voraussetzungen für ein menschliches Miteinander in Gerechtigkeit schaffen zu können. Auf diese Weise kann die Kirche zur Reinigung der Vernunft beitragen und dazu verhelfen, dass das, was recht ist, hier und jetzt erkannt und dann auch durchgeführt werden kann.

„Die Soziallehre der Kirche argumentiert von der Vernunft und vom Naturrecht her, das heißt von dem aus, was allen Menschen wesensgemäß ist. Und sie weiß, dass es nicht Auftrag der Kirche ist, selbst diese Lehre politisch durchzusetzen: Sie will der Gewissensbildung der Politik dienen und helfen, dass die Hellsichtigkeit für die wahren Ansprüche der Gerechtigkeit wächst und zugleich auch die Bereitschaft, von ihnen her zu handeln, selbst wenn das verbreiteten Interessenslagen wiederspricht“ (Deus caritas est 28.a). Wie das gelingen kann, haben die Politiker Europas nach dem Zweiten Weltkrieg unter Beweis gestellt. Sie waren unabhängig von kirchlicher Weisung, haben aber auf der Grundlage der kirchlichen Soziallehre Europa nach den sittlichen Prinzipien des Christentums neu aufgebaut (vgl. JRGS 3/2, 615).

Die Kirche trägt also in erster Linie durch ihre Verkündigung und durch ethische Bildung dazu bei, dass eine gerechte Gesellschaft und eine dem Wesen des Menschen entsprechende Rechtsordnung geschaffen werden kann, die nicht jeden Wunsch einer gesellschaftlichen Gruppe gleich zu einem angeborenen Recht erklärt.

Damit dies im immer schwieriger werdenden gesellschaftlichen Diskurs gelingen kann, hat Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. auf das Wirken von kreativen Minderheiten in Kirche und Gesellschaft gesetzt. Es geht ihm dabei um Menschen, die den anderen jene Werte vorleben, die sie im Glauben gefunden haben. Um diese Gruppen herum, die wie Sauerteig in der Gesellschaft wirken sollen, bilden sich (durchaus im Sinne der von Rod Dreher postulierten „Benedikt Option“) Kreise der Zugehörigkeit und der Zuordnung. Dadurch entstehen Orte der Begegnung, die über sich selbst hinaus auf das Ganze verweisen.

In diesen Gemeinschaften, wenn sie den Grundprinzipien verhaftet bleiben, erleuchten und reinigen sich Glaube und Vernunft gegenseitig, und aus ihrem fruchtbaren Miteinander entstehen Impulse für eine gerechtere Welt. Solche kreative Minderheiten sind für die Zukunft unerlässlich. So kann Joseph Ratzinger sagen: „Was wir aber in dieser Stunde vor allem brauchen, sind Menschen, die durch einen erleuchteten und gelebten Glauben Gott glaubwürdig machen in dieser Welt. […] Nur über Menschen, die von Gott berührt sind, kann Gott wieder zu den Menschen kommen“ (JRGS 3/1, 777). Nur so kann der Glaube ausstrahlen in die Gesellschaft und zum Licht werden, das Recht und Gerechtigkeit erkennen lässt.

Pater Dr. Markus Graulich SDB (siehe Link) ist Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte.

 


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