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Erzbistum München beantragt Einstweilige Verfügung gegen MTV

2. Mai 2006 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Bischof Mixa ruft bei Maiandacht unter großem Applaus der Gläubigen zum Widerstand gegen MTV wegen der TV-Satire "Popetown" auf.


München (www.kath.net/ok/IBA) Im Auftrag des Erzbischöflichen Ordinariates München hat die Münchner Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Günter Knobel bei der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den privaten Fernsehsender MTV beantragt (Az 9 O 8051/06). Der Antrag richtet sich sowohl gegen die von dem Sender massenhaft verbreitete Werbung für die Cartoon-Serie „popetown“, die den gekreuzigten Christus mit Dornenkrone und Wundmalen verspottete, als auch gegen die Cartoon-Serie selbst. In der Serie agiert die Figur eines nach Angaben des Senders „durchgeknallten Papstes“, der unter anderem das Kreuz, das zentrale Symbol des Christentums, als Instrument des Klamauks verunglimpft und in menschenverachtender Sprache behinderte Kinder verunglimpft.

Der Sender hatte eine vom Ordinariat verlangte vorausgehende Unterlassungsverpflichtungserklärung, obgleich die hierzu gesetzte Frist auf Wunsch von MTV um eine Woche verlängert worden war, nicht unterzeichnet. Stattdessen kündigte er an, er wolle zunächst nur eine „Episode“ senden, darüber unter anderem mit dem Publikum diskutieren und erst dann über eine Ausstrahlung weiterer Folgen entscheiden. Das Erzbischöfliche Ordinariat hatte dieses Ansinnen sofort zurückgewiesen und erklärt, der Vorschlag sei perfide, weil dadurch die berechtigten Proteste gegen eine Verunglimpfung zentraler Glaubensinhalte und Symbole des Christentums auch noch zu den Bedingungen von MTV vermarktet würden.

In der 31 Seiten umfassenden Antragschrift heißt es zu der Werbung, sie erfülle den objektiven Tatbestand einer Beschimpfung gläubiger Christen und ihres religiösen Bekenntnisses. Die Darstellung des vom Kreuz herabgestiegenen, fernsehenden Christus unter der Überschrift „Lachen statt rumhängen“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. In Schrifttum und Rechtssprechung sei anerkannt, dass eine tatsächliche Störung des Friedens nicht erforderlich sei. Es genüge, dass berechtigte Gründe für die Befürchtung vorlägen, die Beschimpfung werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern. Die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens sei nicht erst dann erfüllt, wenn bereits ein Klima offener oder latenter Feindschaft entstanden sei, sondern schon dann, wenn Menschen nicht mehr in einer Gesellschaft leben könnten, ohne befürchten zu müssen, um ihres Glaubens willens Schmähungen ausgesetzt zu sein.

In der Cartoon-Serie selbst sieht die Antragsschrift eine „kollektive Beleidigung gläubiger Katholiken“ (§ 185 StGB) und auch den Tatbestand der Beschimpfung (§ 166 StGB) verwirklicht. So werde der Papst als Zeichentrickfigur gezeigt, die auf einem als Springstock zweckentfremdeten Kreuz, zusätzlich mit Nägeln auf die Kreuzigung Christi hinweisend, durch den Vatikan hüpfe. Die Verächtlichmachung richte sich gegen das Papsttum und die dadurch verkörperte katholische Kirche. Dies werde auch durch den realistisch dargestellten Hintergrund von St. Peter in Rom gezielt verdeutlicht. In der an die Presse verteilten bereits synchronisierten deutschen Fassung der Sendung würden die bereits aus den in der Internet-Werbung des Senders verbreiteten Beleidigungen des Kreuzes, der katholischen Eucharistiefeier und des Papsttums noch schärfer dargestellt. So werde eine heilige Messe im Petersdom persifliert und damit die katholische Eucharistiefeier verunglimpft. Fortlaufend werde in menschenverachtenden Worten über behinderte Kinder gesprochen.

Dem Papst würden beispielsweise Worte in den Mund gelegt, dass „verkrüppelte Waisenkinder“ Schmarotzer seien, dass er sie wie die Pest hasse, und dass sie zu empfangen „total Scheiße“ sei. Dadurch würden der katholische Glaube und katholische Einrichtungen der Lächerlichkeit preisgegeben, wozu weder die Freiheit der Meinung, der Kunst, der Presse und des Rundfunks berechtigten.

Mixa ruft zum Widerstand auf

Der Bischof von Augsburg, Walter Mixa, hat in seiner Predigt zur ersten Maiandacht im Augsburger Mariendom die Katholiken seines Bistums zum aktiven Widerstand gegen die TV-Comic-Satire „Popetown“ und den Fernsehsender MTV aufgerufen. Die inzwischen zurückgezogene Werbung für die Sendung und die Comic-Serie selbst beleidigten in übelster Weise den Papst als den sichtbaren Stellvertreter Christi auf Erden und seien daher auch eine blasphemische Verunglimpfung des christlichen Glaubens und eine persönliche Beleidigung aller Gläubigen, sagte der Bischof in einer von spontanem Applaus unterbrochenen Predigt.

Mixa rief alle Christen auf, gegen die Ausstrahlung der Sendung beim zuständigen Sender zu protestieren und den Werbekunden des Senders einen Boykott anzudrohen. Nach dem Gottesdienst sagte Bischof Mixa im Gespräch mit Journalisten, bei der Comic-Serie handle es sich wie bei den Mohammed-Karikaturen um „geistige Umweltverschmutzung“, der mit allen medienrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln entschieden begegnet werden müsse. Mixa begrüßte in diesem Zusammenhang auch Initiativen zu einem generellen strafrechtlichen Verbot der Verspottung und Beleidigung von religiösen Inhalten. Solche Hasstiraden seien von der Meinungs- und Kunstfreiheit des Grundgesetzes nicht gedeckt.

Zugleich bekräftigte Bischof Mixa in seiner Predigt zum 1. Mai den absoluten Wahrheitsanspruch der christlichen Botschaft, die ein einzigartiges und unübertroffenes Gottesbild durch Gott selbst dem Menschen verkünde. In der Menschwerdung des Gottessohnes durch die Jungfrau Maria verbinde sich Gott unwiderruflich mit dem Schicksal, den Tränen und dem Blut des Menschen. Dies sei die vollkommenste und umfassendste Offenbarung Gottes an den Menschen und bilde den Höhepunkt der Menschheits- und Geistesgeschichte. Wer immer in der Geschichte nach Christi Geburt das Christentum verfolgt habe, habe sich auch stets als Feind des Menschen selbst offenbart, bis hin zu dessen physischer Vernichtung, sagte Mixa.

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