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'Die Uneinsichtigkeit der Piusbruderschaft'

4. Juni 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Bischof Algermissen warnt vor Kapelleneröffnung der Piusbruderschaft im Bistum Fulda: Katholischen Gläubigen ist eine Teilnahme daran nicht erlaubt.


Fulda (kath.net)
Bischof Heinz Josef Algermissen hat zur geplanten Eröffnung einer Kapelle der Piusbruderschaft am 7. Juni im Bistum Fulda eine Stellungnahme veröffentlicht und vor dem Besuch der Feier der Piusbruderschaft gewarnt.

Kath.Net dokumentiert die Stellungnahme im Wortlaut:

Die „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ will am Sonntag, 7. Juni, eine unerlaubte Kapellenweihe auf dem Budach-Gelände in Horas vornehmen. Für einen Kapellenbau ist jedoch die Erlaubnis des jeweiligen Bischofs erforderlich. Auch ist für die Erteilung der Weihe der Ortsbischof zuständig. Die Piusbruderschaft hat sich bezüglich der Kapelle zu keinem Zeitpunkt an den Bischof von Fulda gewandt.


Das Bistum Fulda erinnert daran, daß zwar die Exkommunikation gegen die vier 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) unerlaubt geweihten Bischöfe durch den Papst aufgehoben worden ist, daß sich diese aber ebenso wie die Priester der Bruderschaft weiterhin im Zustand der Suspension befinden, d. h. sie keine priesterlichen bzw. bischöflichen Handlungen vornehmen dürfen.

Die volle Einheit der Piusbruderschaft mit der Katholischen Kirche ist nach wie vor nicht gegeben. Entgegen den einschlägigen Äußerungen der Piusbruderschaft ist dieser an der vollen Einheit nicht gelegen.

Wäre sie ernsthaft an der Wiederherstellung der Einheit mit der Katholischen Kirche interessiert, würde sie keine Kapelle ohne die notwendige Erlaubnis des katholischen Ortsbischofs einweihen. Die Uneinsichtigkeit der Bruderschaft zeigt sich auch im Festhalten an den geplanten Priesterweihen in Zaitzkofen (Bistum Regensburg) Ende des Monats.

Die Priesterbruderschaft wird darüber hinaus, wenn sie wieder zur Katholischen Kirche gehören will, ohne Wenn und Aber die Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. anerkennen müssen.

Dazu gehören auch die Anerkennung des Dialogs mit dem Judentum und die Anerkennung der Religionsfreiheit, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil festgeschrieben worden ist. Die Priesterbruderschaft hat innerhalb der Katholischen Kirche bislang auch keinen Rechtstatus.

Gottesdienste und Sakramentenspendungen durch Priester der Piusbruderschaft sind seitens der Katholischen Kirche nach wie vor nicht gestattet. Somit ist die geplante Weihe als ein die Einheit der Kirche gefährdender Akt der Piusbruderschaft anzusehen.

Katholischen Gläubigen ist eine Teilnahme daran nicht erlaubt. Wir bitten die Gläubigen daher, die provokativ auf den Sonntag des Bonifatiusfestes gelegte Weiheveranstaltung nicht zu besuchen und statt dessen an der traditionellen Wallfahrt auf dem Domplatz teilzunehmen.

+Heinz Josef Algermissen
Bischof von Fulda


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