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'Denn sonst wedelt der Schwanz mit dem Hund'

26. Jänner 2010 in Deutschland, 29 Lesermeinungen
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Münchner Professor für Kirchenrecht, Stephan Haering, bei Vortrag in Trier: Piusbruderschaft ist keine Gruppierung der katholischen Kirche und "zweifellos schismatischer Prägung"


Trier (kath.net/pbt/red)
Rund ein Jahr nach der Diskussion um die Aufhebung der Exkommunikation von vier Mitgliedern der Piusbruderschaft hat der Münchner Professor für Kirchenrecht Stephan Haering in Trier einen Vortrag über „Rom und die Piusbruderschaft gehalten. In einem Gastvortrag anlässlich der im April bevorstehenden Emeritierung des Trierer Kirchenrechtlers Professor Peter Krämer sprach der Benediktiner am 18. Januar auf Einladung der Theologischen Fakultät Trier im Trierer Priesterseminar über das Verhältnis zwischen dem Vatikan und der Bruderschaft.

„Die Piusbruderschaft hat ein weitgehend statisches Bild von der Tradition der Kirche", beschrieb Haering die Auffassung der „Priesterbruderschaft St. Pius X.". Deren Anhänger neigten dazu, die Tradition 1962 einzufrieren. Dabei gehe es um weit mehr als „die Liebe zur alten Form der Liturgie". „Es geht um die Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils", erklärte der Kirchenrechtler die „grundlegenden Differenzen" zwischen Rom und den Traditionalisten. Vor allem lehne die Bruderschaft die ökumenische Ausrichtung, die Kollegialität der Bischöfe und die Religionsfreiheit ab.


Dabei habe die Bruderschaft im kirchenrechtlichen Sinne gar keine eigene Rechtspersönlichkeit. „Sie kann nicht als eine Gruppierung der katholischen Kirche bezeichnet werden", betonte der Münchner Kirchenrechtler. Sie sei zunächst eine „fromme Vereinigung" gewesen. 1975 sei ihr aber die Zulassung entzogen worden, weil sie ohne Erlaubnis Priester geweiht habe. „Damit war sie kirchenrechtlich aufgelöst", sagte Haering. Trotzdem habe die Vereinigung weiter ohne Erlaubnis Priester ausgebildet und 1988 vier Priester illegal zu Bischöfen geweiht. „Die vier Bischöfe haben sich die Exkommunikation zugezogen, als sie von Lefebvre geweiht wurden", erklärte er. Diese Exkommunikation sei 2009 nach einem Gespräch mit Papst Benedikt XVI. aufgehoben worden. „Eine Eingliederung der Bruderschaft in die Kirche bedeutete das jedoch nicht", unterstrich Haering, der der Gemeinschaft „eine zweifellos schismatische Prägung" attestierte, weil sie sich der Unterordnung unter die kirchliche Autorität verweigere.

Trotzdem sei es von Beginn an Strategie des Vatikans gewesen, den Konflikt nicht zu verschärfen. „Vielmehr hat Papst Paul VI. wie ein gütiger Vater und Hirte agiert und Wege zur Rückkehr aufgezeigt", beschrieb Haering die Rolle Roms, die Bereitschaft zum Entgegenkommen sei beträchtlich. So sei der Vatikan bereit, „stillschweigend aber nicht billigend" über Missstände hinwegzusehen, um das langfristige Ziel der Wiedereingliederung nicht zu gefährden. Dieses Vorgehen berge Risiken. „Darunter leiden das allgemeine Rechtsbewusstsein und die Ordnung innerhalb der Kirche, die Autorität kann als schwach und willkürlich wahrgenommen werden", warnte der Kirchenrechtler. So sei auch die Aufhebung der Exkommunikation als „freie Begnadigung des Papstes" zu werten, denn die Betroffenen hätten nicht die nötige Reue gezeigt. „Papst Benedikt handhabt das kirchliche Recht auf außergewöhnliche Weise, er handelt gleichsam als geistlicher Pädagoge und ist nicht wie ein Richter streng am Recht orientiert". Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen sagte der Kirchenrechtler, dass eine Lösung so schnell nicht zu erwarten sei. Gefordert seien jetzt vor allem die Verantwortlichen der Piusbruderschaft, die sich bewegen müssten. Eine Diskussion zwischen Piusbrüdern und der katholischen Kirche um die Lehre könne es nicht geben: „Denn sonst wedelt der Schwanz mit dem Hund."


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