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Saarland: Traditionalisteninternat muss zusperren

13. August 2010 in Deutschland, 30 Lesermeinungen
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Illegalitäten bei einem Internat der Piusbruderschaft führen jetzt zur gerichtlichen Schließung des Internats


Saarland (kath.net)
Der Don-Bosco-Schulverein von der traditionalistischen Piusbruderschaft muss sein Internat im Saarbrücken endgültig schließen. Dies teilte das Oberverwaltungsgericht des Saarlands am Donnerstag mit. Damit wurde die Beschwerde des Don-Bosco-Schulvereins e.V. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.5.2010 zurückgewiesen, mit der der Verein weiterhin die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs der Betriebserlaubnis für das von ihm getragene Internat der Erweiterten Realschule Herz-Jesu in Saarbrücken-Fechingen sowie die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der das Internat betreffenden Schließungsverfügung verfolgt hat.


Als Schließungsgrund wurde angegeben, dass der Verein nur 8 Internatsplätze bewilligt bekommen hatte, es aber inzwischen 24-26 Plätze gab und dies damit illegal war. In der Pressemitteilung heißt es dazu: "Er habe für 11 bis 18 extern in Wohngruppen untergebrachte Internatsschüler keine Erlaubnis eingeholt, sein Vorgehen gegenüber dem Antragsgegner nach den im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen systematisch verschleiert und diese Internatsschüler der staatlichen Kontrolle entzogen. Mangelnde Qualifikation einer Betreuerin und eine nicht ausreichende Anzahl an Betreuungspersonen seien ferner vom Antragsgegner festgestellt worden. Aus den Verstößen des Antragstellers gegen seine Betreiberpflichten ergebe sich seine mangelnde Eignung als Träger der Einrichtung im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB VIII und eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Der Antragsteller habe insoweit noch im Eilverfahren keine Einsicht gezeigt, sondern seine Verstöße gegen seine Betreiberpflichten zu bagatellisieren versucht. Dem durch § 45 SGB VIII geschützten Wohl der Kinder und Jugendlichen gebühre im Rahmen der Interessenabwägung im Eilverfahren daher der Vorrang."


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