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Urteil gegen Holocaustleugner Williamson rechtskräftig

14. April 2014 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Früherer Bischof der Piusbruderschaft muss wegen Leugnung des Holocaust eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen - Williamson wurde 2012 aus der Piusbruderschaft ausgeschlossen und versucht inzwischen auf eigene Faust, Anhänger um sich zu scharen


Nürnberg (kath.net/KNA) Das Urteil wegen Volksverhetzung gegen den britischen ehemaligen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson (Foto) ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Freitag mitteilte, wurde die von Williamson angestrengte Revision gegen seine Verurteilung verworfen. Damit muss er nun wegen Leugnung des Holocaust eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen (Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 2/14).

Der jahrelange Rechtsstreit ist damit aber noch nicht zwangsläufig zu Ende. Die Anwälte des 74-Jährigen hatten mehrfach angekündigt, alle Instanzen bis hin zu europäischen Gerichten ausschöpfen zu wollen. Der Verurteilte hat jetzt vier Wochen Zeit zu prüfen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegen will.


Das OLG verwarf mit seinem Beschluss vom 10. April Williamsons Einspruch gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg vom 23. September vergangenen Jahres. Damals hatte der Brite erfolglos eine Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar desselben Jahres angestrengt. Schon zuvor war der Brite zweimal in Regensburg für dieselbe Tat verurteilt worden. Die Entscheidungen wurden jedoch nicht wirksam, da sie das OLG Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufhob.

Williamson hatte gegenüber schwedischen Fernsehjournalisten den Holocaust geleugnet. So bezifferte er die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 und bestritt die Existenz von Gaskammern in den Vernichtungslagern. Das Interview war am 1. November 2008 im deutschen Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet worden. Die ultrakonservative Bruderschaft schloss den Briten 2012 aus ihren Reihen aus. Seither versucht Williamson auf eigene Faust, Anhänger um sich zu scharen, etwa über die auch im Internet präsente «St. Marcel Initiative».

Das Anfang 2009 veröffentlichte Interview löste einen internationalen Skandal aus. Denn kurz danach gab der Vatikan bekannt, dass der damalige Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Piusbrüder aufgehoben habe. Erst später stellte der Vatikan klar, Benedikt XVI. habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

Williamsons Anwälte argumentierten, ihr Mandant habe die Verbreitung seiner Äußerungen in Deutschland nicht gewollt. Die Journalisten hätten ihn überrumpelt. Holocaustleugnung ist in Schweden nicht strafbar. Das OLG erkannte indes keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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