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Kardinal Barbarin wird Papst um Entlassung bitten

7. März 2019 in Weltkirche, 27 Lesermeinungen
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Die Französische Bischofskonferenz wollte Barbarins Schritt nicht kommentieren - VIDEO: Statement von Kardinal Barbarin


Paris (kath.net/KAP) Der wegen der Nichtanzeige eines Missbrauchsfalls zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilte Kardinal Philippe Barbarin wird Papst Franziskus seinen Amtsverzicht anbieten. Das kündigte der Erzbischof von Lyon am Donnerstag in einem kurzen Statement vor Medienvertretern an. "Ich nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und habe mich entschieden, zum Heiligen Vater zu gehen, um ihm meinen Rücktritt anzubieten", sagte Barbarin. Papst Franziskus werde ihn in einigen Tagen im Vatikan empfangen.


Die Französische Bischofskonferenz wollte Barbarins Schritt nicht kommentieren. In einer kurzen Stellungnahme auf der Website hieß es, man nehme das Urteil gegen den Kardinal zur Kenntnis und warte nun auf das Ergebnis der Berufungsverhandlung. Barbarins Entscheidung, seinen Rücktritt beim Papst einzureichen, unterliege dem "persönlichen Gewissen" des Kardinals. Gleichzeitig bekräftigte die Bischofskonferenz ihre Entschlossenheit, gegen alle sexuellen Aggressionen vorzugehen, die Kleriker an Minderjährigen begehen.

Diözese Lyon/Frankreich: Statement von Kardinal Barbarin: ´Ich werde den Heiligen Vater um Entlassung bitten´ (französisch)


Euronews - Frankreich: Kardinal Barbarin wurde wegen Vertuschung sexuellen Missbrauchs zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt



Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 landpfarrer 10. März 2019 
 

@Bernhard Joseph

Sicher haben sie Recht,dass eine Tat prinzipiell je länger es her ist, umso schwerer zu beweisen ist. Andererseits stehen heute ganz andere Mittel zur Verfügung wenn wir z.B. an DNA-Analysen denken. Es ist auch z.B. denkbar, dass sich auch noch nach vielen Jahren z.B. Filmaufnahmen eines Missbrauchsgeschehens finden, die einen Täter eindeutig erkennen lassen. Da wäre es meines Erachtens stossend, dass ein solcher Täter ungestraft davonkommt nur weil seit der Tat eine bestimmte Zahl von Jahren vergangen ist. Oder folgender konstruierter Fall: Bei der Durchsuchung eines kirchlichen Archivs finden sich Dokumente,die ein Geständnis eines Täter-Priesters enthalten. Er wurde damals nicht oder nur geringfügig seitens der Kirche bestraft(Versetzung) Nun kommt die weltliche Justiz in den Besitz dieses Geständnisses und wäre nach Ablauf der Verjährung machtlos.
Es wäre vielleicht aber sinnvoll nach einer gewissem Zeit von Jahren erhöhte Beweiskraft zu verlangen um einen Prozess zu beginnen.


2
 
 landpfarrer 10. März 2019 
 

@Bernhard Joseph (1)

Die Sache mit den Verjährungsfristen ist differenziert zu sehen. Zum Einen zeigt sich ja in jeder Rechtsordnung eine Gewichtung, je nachdem welche Tatbestände nicht verjähren bzw. nach wie vielen Jahren etwas verjährt (dies ist ja in der Regel gestaffelt). In Deutschland verjährt Mord beispielsweise nicht und auch Verbrechen aus der Nazizeit können noch heute vor Gericht gebracht werden (siehe jüngste Prozesse gegen KZ-Personal in Deutschland). wahr ist aber, dass Rechtsordnungen nicht immer konsequent sind: In D verjährt Mord z.B. nicht wohl aber Kindesmissbrauch in der CH ist es genau umgekehrt: Nach dem Volksentscheid sind Missbrauchstaten an Kindern unverjährbar, Mord dagegen verjährt.


2
 
 Zeitzeuge 9. März 2019 
 

Werte Hausfrau und Mutter!

Entschuldigung, aber ich wollte Sie ganz sicher nicht persönlich beleidigen, mich
interessierte z.B. einfach die Frage, wieviele
Verurteilungen es in Frankreich wohl wegen des Deliktes der Nichtanzeige von
Missbrauch gegeben hat, oder ob der eigentliche Täter schon verurteilt ist.

Das war ganz sicher nicht aggressiv gemeint, so gut müssten Sie mich eigentlich aufgrund meiner bisherigen
Beiträge kennen.

Es tut mir leid, wenn ich falsch verstanden worden bin.

Es war wirklich nicht persönlich gemeint.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine gesegnete, gnadenreiche Fastenzeit!


7
 
 Hausfrau und Mutter 9. März 2019 
 

@Zeitzeuge

die Art und Weise wie Sie mich interpellieren, empfinde ich als aggressiv, zumal ich nichts tendenziös geschrieben habe, lediglich wollte ich als gebürtige Französin die Reaktion aus Frankreich darstellen.

Unabhängig davon, verantworte ich nicht, dass Sie erfolglos gesucht haben.

Vielleicht lesen Sie den Artikel von La Croix, der sämtlichen Fragen -einschließlich Verurteilung von anderen Kardinälen- beantwortet

https://www.la-croix.com/Religion/justice-condamne-cardinal-Barbarin-2019-03-07-1201007220

Weitere Infos in Le pelerin:
https://www.lepelerin.com/A-la-une/Le-cardinal-Barbarin-demissionne

beide Zeitschriten haben diversen Artikel über den Prozess publiziert.

H&M


3
 
 Zeitzeuge 9. März 2019 
 

Vergeblich! Natürlich mit ! und nicht mit ?, sorry!

Ich habe vergeblich nach weiteren Verurteilungen in Frankreich wegen
Verstoß gegen die Anzeigepflicht gesucht!!

Gilt das Gesetz vom 3.8.18 denn auch
rückwirkend, das müsste doch zu einer Lawine von Prozessen führen.

Nochmals:

Ich will ganz sicher nichts relativieren im Fall Barbarin, aber
ich hätte gerne primärquellenmäßg
belegte Infos bei so einer schwerwiegenden Angelgenheit, danke!


5
 
 Zeitzeuge 9. März 2019 
 

Werte HuM, falls Sie mitlesen und alle:

Ich bin es gewohnt, quellenkritisch zu
argumentieren.

In der Causa Barbarin ist das aber offenbar sehr schwierig.

Vielleicht wissen ja einige mehr, aber nicht nur das von den Agenturen übernommene:

Welche Strafe hat die Staatsanwaltschaft in dem jetzt geführten Prozesse gefordert?

Lt. euronews v. 19.2.16 wurde der
eigentliche Täter, Bernard Preynat,
trotz Geständnis noch nicht verurteilt,
ist das inzwischen geschehen?

Betrifft die Anzeigepflicht auch die Opfer, gibt es keine Dunkelziffer?

Ich habe recherchiert, ob es
denn auch andere Verurteilungen in Frankreich wegen Verstoß gegen die Anzeigepflicht gegeben hat, vergeblich?

Der ganze, traurige Fall sieht doch schon ein wenig nach einer "quasi lex
catholica" aus.

Sehr gerne lasse ich mich aber belehren, aber bitte mit Primärquellen,
danke!

Ich will nichts relativieren, sondern
nur eine nachprüfbare Info aus "erster Hand"!


6
 
 Hadrianus Antonius 9. März 2019 
 

@Konrad Georg

Code pénal (Strafgesetzbuch):
sog. Loi (Ggesetz) Schiappa:
CP 434-3, vom 3. August 2018.
Tatbestand: "Non-dénociation d'aggressions sexuelles sur mineurs"
("Nicht-anzeigen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährigen").
Aufpassen: diese Vertuschung wird nicht als einmalig abgelaufene Tat gesehen, sondern als dauernder Zustand, un wohl so lange bis die Übergriffe angezeigt wurden.
Die von Danneels und PF stets wieder laute Proklamierung von "Vergebung" in diesem Rahmen (PF in den letzten 10 Tagen allein schon 3x) wirkt dadurch natürlich ridikül und wirklich "authentisch scheinheilig".
Das säkulare Strafgesetzbuch basiert hier direkt auf das Naturgesetz (cfr. P.Benedikt XVI) und die Kirchenführung mit der St.-Gallenmafia und mit der Lavendellobby und unter Team Pf nehmen hier eine mit der bisherigen Kirchenlehre unvereinbare Position ein.
Hart geagt ist dies die epikritische Zusammenfassung von vielen kath.net-Artikeln.


5
 
 Konrad Georg 8. März 2019 
 

Seit wann ist

eine Nicht-Anzeige eine Straftat?z?

Welche Paragrafen stehen dafür im Geset


0
 
 Bernhard Joseph 8. März 2019 
 

Werter Hadrianus Antonius, danke für die Information.

Sie sehen, hier war sowohl ich als auch andere (@landpfarrer) durch unsere Medien schlecht bzw. direkt falsch informiert.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht auf Freispruch plädiert hat, sieht es natürlich ganz anders aus. Es ist durchaus schon häufiger vorgekommen, dass das Gericht über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinausgegangen ist.
Ein Plädoyer auf Freispruch ist etwas fundamental anderes als ein Plädoyer auf ein Strafmaß.

Dann wurde auch anders verhandelt, als es durch die Berichterstattung dargestellt wurde.

Man sieht mal wieder, man muss sich erst dezidiert informierne, bevor man hier etwas zu einem Fall sagen kann.


6
 
 Hadrianus Antonius 8. März 2019 
 

@Bernhard Joseph Rundfunk-Ente

In dem Fall Card. Barbarin hat die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht auf Freispruch plädiert, sondern: der Richter ist mit seinem Strafmaß über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß gegangen.
Card. Barbarin hat im Wissen über Sexualmißbrauch eines ihm untergeordneten Priesters NICHT die staatliche Behörden informiert, was seine Pflicht nach französischem Gesetz war.
Stattdessen hat er wohl Rom (Congr.f.d. Glaubenslehre) informiert und -wie es aussieht- sich dort besprochen und beraten.
Luis Ladaria SJ, von PFranziskus zum Chef der CDF ernannt, wurde deshalb als Zeuge vor dem Gericht geladen für Januar 2018; Ladaria verweigerte dies unter Berufung auf seine diplomatische Immunität.
Barbarin als "commanding authority" löffelt jetzt die Suppe aus.
Das Gericht hat übrigens die Verletzung der Opfer viel höher eingeschätzt als der Staatsanwalt (Verbindungen m.d. Vatikan usw.)
Versenkt mit einem Mühlenstein wenn man so will.


7
 
 Bernhard Joseph 8. März 2019 
 

@landpfarrer

In einem Strafprozeß ist die Staatsanwaltschaft immer der Ankläger!

Der Staatsanwaltschaft kommen sogar Ermittlungskompetenzen und damit Ermittlungspflichten zu.

Hier stimmt also in Ihrer Darstellung etwas nicht. Wenn, dann handelt es sich um Nebenkläger.

Irritierend ist dabei aber weiterhin, wieso die Staatsanwaltschaft Freuspruch fordert, wenn die Nebenkläger Anschuldigungen vorbringen, die nicht verjährt sind. Hier hätte die Staatsanwaltschaft doch ermitteln müssen bzw. diese von der Nebenklägerin vorgebrachten Sachverhalt in der Bewertung einbeziehen müssen.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass das sehr unverständlich ist.

Zu Verjährungsfristen:

Wie bitte, wollen Sie einen Missbrauch belegen, der sich vor 50 oder 60 Jahren zugetragen hat?

Die Justiz muss auch darauf achten, dass Prozesse noch mit einem sinnvollen Aufwand geführt werden können. Wenn jemand z.B. 50 Jahre einen Missbrauch nicht anzeigt, dann stimmt muss er sich dieses Versäumnis zurechnen lassen.


3
 
 Hausfrau und Mutter 8. März 2019 
 

Weg vom Kardinal Barbarin tw unverständlich

Die katholische Kirche in Frankreich ist fassungslos. Kardinal Barbarin büßt die Fehler von vielen.

Auch seine Vorgehensweise wird nicht verstanden: auf einer Seite geht er in die Berufung (und betont, dass er unschuldig ist) und auf der anderen Seite bittet er seinen Rücktritt an.

Was mich richtig stört, ist die Tatsache zu hören, dass er aus Rom den Befehl hatte, keinen öffentlichen Skandal zu schaffen und deshalb schwieg, was so viel bedeutet wie, er hat die gesetzlichen Vorschriften aufgrund einer Anweisung bewusst verletzt.

Es gab bereits von Priestern ins Leben gerufen eine Unterschriftsaktion, damit er zurücktritt. P. Franziskus hatte bereits den Rücktritt abgelehnt.

H&M


6
 
 landpfarrer 8. März 2019 
 

Man sollte Verjährungsfristen bei Missbrauch und damit zusammenhängenden Delikten abschaffen und zwar auf staatlicher und kirchlicher Ebene. Die Schweiz ist hier vorausgegangen und hat vor wenigen Jahren in Folge eines Volksbegehrens die Verjährung hier abgeschafft (jedoch nicht rückwirkend, weil dies rechtlich problematisch wäre, wohl aber für alle Vergehen die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt waren).
Im kirchlichen Bereich kann die Verjährung im Einzelfall nach kanonischem Recht aufgehoben werden in schwerwiegenden Fällen. Dies scheint mir jedoch aufgrund der Rechtssicherheit eine unglückliche Läsung zu sein, da letzttlich die richtende Gewalt selbst entscheidet ob sie Verjährung gelten lässt oder nicht. Es müsste ein genau umrissener Deliktbeschrieb vorhanden sein, bei dem dann die Verjährung nicht gilt.


1
 
 Bernhard Joseph 8. März 2019 
 

@myschkin - Stimme Ihnen zu

Verjährungsfristen haben einen durchaus nachvollziehbaren Sinn.


4
 
 Geroni 8. März 2019 
 

Formulierungsfehler meinerseits:

Es handelte sich um Pfandfinderknaben laut Bericht.


3
 
 Fink 7. März 2019 
 

"Kindesmissbrauch" ?

"Pfadfinderkinder"? "Kinder" oder "Jugendliche"? Männlich oder weiblich?
Auch hier wird in den Nachrichten der homosexuelle Hintergrund systematisch vernebelt (gern mit dem Begriff "Pädophilie").


5
 
 Geroni 7. März 2019 
 

Der Aufklärungswille

der Sachverhalte sollte aber im Vordergrund bleiben.
Die Opfer können aber oft erst nach Jahrzehnten über die Vergehen reden, deshalb kann ich Ihr Argument wohl verstehen, aber nicht teilen.

Den Fall Barbarin würde ich gar nicht mit Pell vergleichen. Pell wurde wahrscheinlich unschuldig wegen Missbrauchs verurteilt, bei Barbarin lag eindeutig Vertuschung vor - ca. 60-70 Pfadfinderkinder waren betroffen.


6
 
 myschkin 7. März 2019 
 

@Geroni

Auch hohe kirchliche Würdenträger sind in den Staaten ihrer Herkunft Staatsbürger und gemäß dem Prinzip der Gleichheit dem weltlichen Recht unterworfen. Dagegen ist nichts zu sagen.

Dass die Kirche in der Verfolgung, Kaltstellung und Bestrafung solcher Übeltäter viel zu lange viel zu lax war, das fällt ihr nun nicht ohne Grund auf die Füße. Und mitunter fallen nun sogar Leute in Verdacht und Verfolgung, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Das ist allerdings sehr schlimm und erschreckend.

Deshalb bin ich nicht Ihrer Meinung: Die Verjährungsfrist gehört eben nicht aufgehoben, weil sich nach zu langem Zeitabstand die Tathergänge oft nicht mehr rekonstruieren lassen. Und Verleumdungen können dann zu schwersten Bedrängnissen führen, weil harmlose Menschen von missgünstigen und lügnerischen Personen vor den Kadi gezerrt werden.


14
 
 Klostermann 7. März 2019 

Rücktritt

Wenn der Papst den Rücktritt annimmt, dann wird es Zeit das Franziskus sich mal selber an der Nase nimmt und sein Gewissen fragt, denn in sein damaligen Bistum Buenos Aires hat sich das Böse eingeschlichen und er hat immer weggeschaut. Anklagen und Beweise gibt es genug. Nur was macht er? Er schweigt wie üblich. Auch er müsste zurücktreten. Der Maßstab gilt für alle. Das Problem ist nur wie die Oberen leider glauben, wenn die Bischöfe die Täter oder nur Vertuscht haben, hat die kath. Kirche einen Mangel an Bischöfen. Die Kirche soll sich selber reinigen und wirklich von vorne beginnen. Nur so wird sie wieder glaubhaft um wieder fromm, aufrichtige Hirten zu den Gläubigen senden. Ich bete und hoffe, dass ich wieder mal sagen kann, ja das ist meine Kirche.


12
 
 wedlerg 7. März 2019 
 

Ich empfehle folgendes interview

mit Monsignore Nicola Bux zur Missbruiachsthematik

Und ich möchte hinzufügen: ein Spießrutenlaufen für Täter ist nicht die Lösung - schon allein, weil es immer gegen die gerichtet werden wird, die nichts getan haben, aber der Ideologie der Zeit im Wege stehen.

Eine klare Stimme gegen diejenigen, die sich gegen das Evangelium selber wenden, v.a. in der Kirche ist aber mehr als notwendig.

Es geht in der Tat um Homosexuelle Missstände, dann um gesellschaftliche Missstände und schließlich darum, dass bestimmte Priester nie hätten Priester werden dürfen.

www.lifesitenews.com/news/vatican-theologian-clericalism-is-smokescreen-hiding-homosexuality


8
 
 Geroni 7. März 2019 
 

Halb Frankreich

ist gegen die Homo-Ehe. Die haben doch massenweise dagegen demonstriert!
Welcher Kardinal ist denn für die Homo-Ehe? Ich weiß keinen.
Ich versteh die Aufregung hier gar nicht. Der Mann hat vertuscht und tritt aufgrund des Urteils zurück. Das sollte jeder Bischof oder Kardinal eigentlich tun.
Und 6 Monate Bewährung dafür, dass er sehenden Auges einen Triebtäter wiederholt auf Kinder losließ- da finde ich das Strafmaß aber noch sehr moderat.

Die Verjährungsfristen für Missbrauch gehören ohnehin generell aufgehoben.


11
 
 Gambrinus 7. März 2019 
 

Was hier wirklich problematisch ist,...

... ist, dass die Kirche, die ihre eigenen Bewertungsmassstäbe und ihre eigene Gerichtsbarkeit hat, sich ganz und gar der Beurteilung durch die staatliche Justiz unterwirft.

Wohin das führt, haben wir ja schon in Australien gesehen: ein offensichtlich absurdes Urteil des Geschwornengerichts in Melbourne gegen Kard. Pell - wegen eines Verbrechens, dass er in dieser Form gar nicht begangen haben kann. Ein offenkundiges Fehlurteil, ergangen in einer anti-katholischen Hassatmosphäre - aber die Kirche schweigt. Bei den Schauprozessen gegen Stepinac und Mindszenty hat sie noch protestiert.

Freilich, ein Protest fiele leichter, wenn das eigene Vorgehen transparent und rigoros gewesen wäre, was es (zB bei Maciel und McCarrick) eben jahrzehntelang nicht war. Aber diese Unterwerfung unter die zivile Gerichtsbarkeit ist halt leider auch keine Lösung.

Werden wir es noch erleben, dass hier Besserung eintritt? Unter dem jetzigen Pontifikat wohl nicht.


11
 
 wedlerg 7. März 2019 
 

Barbarin war ein Verfechter gegen die Homoehe

"Die Homo-Ehe führe ins gesellschaftliche Verderben", so Barbarin.

Damit ist klar, woher das Urteil kommt und warum es rechtsbeugend ausfiel.


15
 
 Philipp Neri 7. März 2019 

Die Kirche wird so erpressbar!

Jetzt rächt sich, dass die Kirche in der Vergangenheit das Kirchenrecht nicht konsequent angewendet hat!
Die Kirche bezeichnet vieles als Sünde, was in der Welt aber gar nicht mehr als Sünde gilt!
Aber die Sünde, die in der Welt noch als Sünde akzeptiert wird, wurde innerhalb der Kirche nicht mehr mit Sanktionen belegt, sondern bagatellisiert!
Die Frage ist, warum hat man als Kirche in der Vergangenheit bei diesen Verbrechen so weggeschaut?
Der Grund liegt wohl darin, dass man aus Angst vor der Welt die Ursachen vieler Übergriffe nicht an die Öffentlichkeit bringen wollte.
Und aus dem gleichen Grund wurden diese Ursachen leider auch bei dem Missbrauchsgipfel nicht offen angesprochen!
Nicht mehr das Evangelium war die Richtschnur, sondern die Angst vor der Welt!
Die Lösung kann deshalb nur sein, das Evangelium wieder so zu verkünden, wie es aufgeschrieben wurde, ohne Abstriche und ohne Verharmlosung der Sünde!


18
 
 Bernhard Joseph 7. März 2019 
 

Was mich irritiert

In den Nachrichten im Radio war zu hören, dass dieses Urteil bei Fachleuten Erstaunen ausgelöst hat, da selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert habe, da der behandelte Fall der Verjährung unterliege.

Mal abgesehen, ob Kardinal Barbarin sich im moralischen Sinne schuldig gemacht hat, stimmt es sehr bedenklich, dass augenscheinlich derzeit ein besonderes Strafrecht für katholische Würdenträger etabliert wird, an das sich sogar erst die Staatsanwaltschaft gewöhnen muss.


21
 
 Eisenherz 7. März 2019 
 

#stephaninus. Und hoffentlich werden auf diese Weise nicht alle treuen Kardinäle abgeschossen

Bin gespannt, wie schnell dieses Angebot von Papst Franziskus angenommen werden wird!


11
 
 Stephaninus 7. März 2019 
 

Wenn es in diesem Tempo weitergeht

wird das Kardinalkollegium in kurzer Zeit zusammenschrumpfen.


15
 

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