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| Abtreibungsgesetz: Lebensschützer klagen gegen Bundesstaat New York22. November 2019 in Prolife, 1 Lesermeinung Ein Gesetz verbietet Lebensschutzorganisationen Mitarbeiter zu kündigen, die für Abtreibung eintreten. Das verstößt gegen die Vereinigungs-, Rede- und Religionsfreiheit, sagen die Kläger. Albany (kath.net/lifesitenews/jg) Laut dem Gesetz dürfen Arbeitgeber keinen Mitarbeiter wegen seiner Entscheidungen über reproduktive Gesundheit diskriminieren oder aus diesem Grund Maßnahmen gegen diese Mitarbeiter ergreifen. Darüber hinaus dürfen Mitarbeiter keine Dokumente unterschreiben, in welchen das Recht ihre Entscheidungen über reproduktive Gesundheit zu treffen eingeschränkt wird. Ausnahmen für religiöse Arbeitgeber gibt es nicht. Ein Schwangerschaftskrisenzentrum darf nach dem neuen Gesetz eine Mitarbeiterin nicht kündigen, die selbst eine Abtreibung durchführen ließ, eine Kirche dürfte einen Mitarbeiter nicht kündigen, der sich öffentlich in Fragen der Abtreibung gegen die Lehre der Kirche stellt. Die Alliance Defending Freedom (ADF) vertritt die Lebensschutzorganisation National Institute of Family and Life Advocates (NIFLA), die First Bible Baptist Church in Hilton und die Schwangerenberatung CompassCare in dieser Angelegenheit. Das Gesetz verstoße gegen die Vereinigungs-, Rede und Religionsfreiheit der Arbeitgeber des Bundesstaates New York, einschließlich religiöser gemeinnütziger Organisationen, Kirchen und Schulen. Die Botschaft an die Lebensschützer in New York sei klar: Die Abtreibungsagenda von Organisationen wie Planned Parenthood sei wichtiger als das Leben der Ungeborenen und jeder der nicht zustimme, werde mit der Macht des Gesetzes dazu gezwungen sich der Ansicht des Staates zu unterwerfen, kritisierte Ken Connelly, ein Vertreter der ADF. In einer Stellungnahme stellte CompassCare fest, dass die Organisation ihre Mission und ihre Grundsätze aufgeben müsse, wenn sie der Bestimmung unterwerfe. Sie sehe sich gezwungen, gegen das Gesetz zu klagen, damit Christen ihre Überzeugungen weiterhin öffentlich und friedlich bezeugen könnten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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