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Kardinal Barbarin sieht sich weiterhin nicht "schuldig"

3. Dezember 2019 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs eröffnet - Erzbischof von Lyon räumt "Irrtümer" ein, sieht aber keine Schuld im juristischen Sinne


Paris (kath.net/KAP) Der wegen Nichtanzeige eines Geistlichen verurteilte französische Kardinal Philippe Barbarin (69) sieht sich weiter als nicht "schuldig" an. In seinem am Donnerstag begonnenen Berufungsverfahren habe er zwar "Irrtümer" eingeräumt, berichtete die deutsche Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) unter Berufung auf französische Medien. Barbarin, der seit dem ersten Schuldspruch im März sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen lässt, sehe aber keine Schuld im juristischen Sinne.

Barbarin war im März zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Justiz verurteilte ihn, weil er 2014/15 einen Priester nicht angezeigt hatte, der zwischen 1970 und 1991 zahlreiche Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Die Strafe für Barbarin war für Prozessbeobachter überraschend gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor gegen eine Verurteilung des Kardinals ausgesprochen.


In Frankreich besteht eine strafbewehrte Pflicht, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch der Justiz zu melden. Barbarin beteuerte in dem Verfahren mehrmals seine Unschuld. Er habe nicht gedacht, dass er sich an die Justiz wenden müsse, da die gemeldeten Fälle verjährt gewesen seien und das zum Zeitpunkt der Mitteilung volljährige Opfer selbst keinen Wert auf eine Anzeige gelegt habe, sagte er schon beim ersten Prozess zu Jahresbeginn.

Im Berufungsverfahren sagte Barbarin nun am Donnerstag aus, den beschuldigten Priester nie mit der Frage konfrontiert zu haben, was genau er den Kindern angetan habe. Dies fragte er jedoch eines der Opfer, Alexandre Hezez, der sich ihm offenbarte. Barbarin charakterisierte den Fall des beschuldigten Priesters in der Anhörung als "monströsen" Sonderfall. Opferverbände werfen Barbarin, der seit 2002 als Erzbischof von Lyon amtierte, vor schon lange von dem Fall gewusst aber nichts unternommen zu haben.

Vor der Anhörung äußerte sich Barbarins Anwalt gegenüber französischen Medien zuversichtlich, einen Freispruch für seinen Klienten erwirken zu können. Seit dem Schuldspruch lässt Barbarin sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen. Papst Franziskus hatte ein Rücktrittsangebot unter Verweis auf die angesichts des laufenden Berufungsverfahrens weiter bestehende "Unschuldsvermutung" abgelehnt. Er setzte aber den früheren Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes, Michel Dubost, als Übergangsleiter der Erzdiözese Lyon ein.

Bernard Preynat, jener Priester, dessen Taten aus den Jahren 1970 und 1991 Barbarin nicht angezeigt hatte, wurde im Juli aus dem Klerikerstand entlassen. Dies ist die höchste Strafe, die das Kirchenrecht für Geistliche vorsieht. Ein so bestrafter Priester darf weder geistliche Kleidung tragen noch als Seelsorger tätig sein oder die Sakramente spenden. Am 13. Jänner 2020 beginnt der staatliche Gerichtsprozess gegen den Mann, der in Lyon unter Aufsicht der Justizbehörden lebt.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Foto: (c) wikipedia


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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 5. Dezember 2019 
 

Werter landpfarrer!

Im Link ein Artikel bzgl. Anzeigepflicht
bzw. Nicht-Anzeigepflicht bei sexuellem
Missbrauch.

Sind Sie persönlich für eine uneingeschränkte Anzeigepflicht in
Deutschland?

Hausfrau und Mutter danke ich für die
speziellen Infos bzgl. Kardinal
Barbarin.

www.sueddeutsche.de/panorama/sexueller-missbrauch-anzeigepflicht-1.4657742


1
 
 Hausfrau und Mutter 3. Dezember 2019 
 

@landpfarrer

"Ob eine Pflicht des Kardinals bestand, die Taten anzuzeigen, darüber hat aber nun das Gericht anders geurteilt als die Staatsanwaltschaft"

Deswegen gibt es eine zweite Instanz.

Kardinal Barbarin hat in der Tat schockiert, als er diese Äußerung "Gott sei Dank" gemacht hat.

Ich bin jedoch nach wie vor überzeugt, dass er nicht vertuscht hat, bzw. vorsätzlich vertuschen wollte. Und dass er nicht seine Macht benutzt hat, um andere zu zwingen, nicht anzuzeigen.

Was in diesem Fall sehr zu bedauern war, ist, dass die Unschuldsvermutung nicht respektiert wurde und hochrangige Politiker (1er Ministre Manuel Valls z.B.) ihn, Kardinal Barbarin, deutlich als Schuldiger bezeichnet.

H&M


4
 
 landpfarrer 3. Dezember 2019 
 

Die total deplazierte Aeusserung "Dank sei Gott" hat auch als Titel für den jüngst in die Kinos gekommenen Film über den Fall gegeben. Auch wenn einiges dort Fiktion sein mag, so muss man sagen dass der Kardinal nicht wirklich an der Aufklärung interessiert war und überhaupt äusserst unprofessionell und unsensibel die Sache angegangen ist. So hat zum Beispiel die vom Kardinal beauftragte Psychologin zwar ein Treffen mit dem beschuldigten Priester und dem die Vorwürfe erhebenden Mann anberaumt, dort aber versucht, ein gemeinsames Gebet des Opfers mit dem Täter durchzuführen !


1
 
 Hausfrau und Mutter 3. Dezember 2019 
 

Ganz wichtig ist auch zu vermerken, dass

- die Taten vor der Amtszeit von Kardinal Barbarin stattfanden;
- Kardinal Barbarin hätte die Pflicht gehabt, die Taten anzuzeigen, wenn die Opfer es nicht in der Lage gewesen wären (z.B. minderjährig), was zum Zeitpunkt, wo er davon erfuhr nicht der Fall war.
- Kardinal Barbarin war davon überzeugt, dass die Taten verjährt waren und hat sie deswegen nicht angezeigt. Er hat auch nie seine Macht ausgenutzt, um jemanden davon abzuhalten, die Taten anzuzeigen.

Aufgrund beiden zuletzt genannten Punkten, wurde vom Oberstaatsanwalt seine Freispruch verlangt.

Entscheidung 30 Januar 2020/Letzte Instanz in diesem Verfahren.

H&M


4
 

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